


Rede des europapolitischen Sprechers der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Hintze MdB, in der Europadebatte des Deutschen Bundestages am 12. Mai 2005 (Wortlaut):
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Gerne knüpfe ich an die Worte meines Vorredners an und sage: Der heutige Tag ist auch ein guter Tag für den Deutschen Bundestag. Wir sagen Ja zu dem Vertrag über eine Verfassung für Europa und wir sagen Ja zu einer Stärkung der Rechte dieses Parlaments. Nie hat der Deutsche Bundestag mehr Rechte und Mitwirkungsmöglichkeiten bekommen, als sie ihm durch diese Verfassung und durch die gemeinsame Vereinbarung der Fraktionen eingeräumt werden.
Ich möchte mich ausdrücklich bei den Kollegen Gloser und Roth von der SPD, beim Kollegen Steenblock von den Grünen und bei der Kollegin Leutheusser-Schnarrenberger von der FDP bedanken. Ich bedanke mich auch beim Bundeskanzler - das tue ich selten - dafür, daß er heute in seiner Regierungserklärung zur Ratifizierung zugesagt hat, die Vereinbarung, die wir zwischen den Fraktionen gemeinsam getroffen haben, umzusetzen und einzuhalten. Herzlichen Dank dafür!
Nun hatte ich beschlossen, heute nur freundlich zu sprechen. Der Kollege Müntefering hat aber zwei Fragen gestellt und er hat natürlich auch das Recht, die Antworten zu hören. Ich hoffe, er sitzt jetzt irgendwo am Bildschirm und bekommt es mit, sonst wird es ihm Herr Benneter im Zweifelsfall mitteilen. Er hat sich hier vorne ans Pult gestellt und unsere Vorsitzende, Frau Merkel, mit strenger Stimme aufgefordert, wenn denn das mit den Mehrfachanmeldungen von Firmensitzen an einer Adresse stimme - es stimme wahrscheinlich nicht, es sei eine typische Wahlkampfsache -, dann möge sie doch bitte die Adresse nennen.
Zuruf des Abgeordneten Jörg Tauss (SPD): „Hausnummer!“)
- Auch die Hausnummer
Zuruf des Abgeordneten Klaus Uwe Benneter (SPD): „Ich schreibe mit!“
- Herr Benneter schreibt mit. - Frau Merkel hat gesagt, es hätten sich 50 Firmen an einer Adresse angemeldet. Ich muß Ihnen sagen: Das war falsch, es sind nämlich 56 Firmen an einer Adresse. Herr Müntefering bzw. Herr Benneter, die Adresse zum Mitschreiben: Es ist die Görlitzer Straße 2 in Neuss. Es geht noch weiter, passen Sie mal auf. Die Handwerkskammer Düsseldorf, die dafür zuständig ist, teilt uns dazu mit: Im Jahre 2004 hat es im Bereich der Handwerkskammer 1799 Registrierungen in den zulassungsfreien Handwerken gegeben. Das ist ein Anstieg gegenüber 2003 um 550 Prozent. Von den 1799 Registrierungen entfallen zwei Drittel auf den Fliesenlegerberuf. - Daß da irgendetwas schief läuft, wird doch jedermann einsehen. Sie haben jetzt die Adresse und können der Sache nachgehen. Wir erkundigen uns in einer Woche, ob Sie es getan haben.
Das war aber erst Teil eins. Sie müssen Herrn Müntefering noch etwas mitteilen, nämlich den Teil zwei. Es geht um das Thema Rumänien. Es wird noch besser. Ich finde es schon bemerkenswert, daß die Bundesregierung ihren Verhandlungsfehler aus dem Jahre 2005 mit einer Rede von Peter Hintze aus dem Jahre 2001 entschuldigt. Herr Müntefering, es ist ein Unterschied, etwas zu zitieren und das Zitat auch richtig zu verstehen. Herr Müntefering hat mich richtig zitiert, aber er hat es falsch verstanden. Ich will es ihm gerne erläutern.
Zuruf des Abgeordneten Dr. Uwe Küster (SPD): „Alles nur ein Missverständnis!“
- Sehen Sie, am Schluß der Debatte werden Sie vielleicht noch einen Erkenntnisgewinn haben!
2001 habe ich vor einem Konstruktionsfehler der Verträge gewarnt, der heute offen zutage tritt. Bei der Osterweiterung der EU hat die Bundesregierung sehr lange Übergangsfristen für die Arbeitnehmerfreizügigkeit und die sofortige Dienstleistungsfreiheit für fast alle Arbeitsfelder vereinbart. Daraus entsteht ein übergroßer Druck, der sich im Dienstleistungssektor entladen hat. Jetzt erkennen Sie diesen Konstruktionsfehler. Was tun Sie? Sie reparieren, wie so oft, an der falschen Stelle. Sie haben es in den Verhandlungen mit Rumänien und Bulgarien schlicht vergessen, diese Erkenntnisse aufzunehmen und die Übergangsfristen im Dienstleistungsbereich entsprechend zu ändern. Heute reden Sie stattdessen von Sozialdumping und betreiben die Ausweitung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes auf alle Branchen. Damit greifen Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, aber wieder voll ins Leere; denn die Dienstleister, die hier antreten - ich habe Ihnen eben die Zahlen der Handwerkskammer Düsseldorf genannt - sind keine Arbeitnehmer, die unter die Allgemeinverbindlichkeit fallen würden, sondern Selbstständige, für die es keine Arbeitslöhne mit Tarifbindung gibt. Sie präsentieren uns also wieder eine Scheinlösung. Ich erwarte ja nicht, daß jeder dies weiß; aber ich kann es doch vom Fraktionsvorsitzenden der SPD erwarten. Er hat damit heute ganz unbeabsichtigt die Regierung in die Bredouille gebracht.
Zuruf des Abgeordneten Dr. Uwe Küster (SPD): „Sie wissen doch auch, daß das Scheinselbstständige sind!“
- Jetzt bekomme ich den freundlichen Zwischenruf „Scheinselbstständige“. Wer ist denn nach der bundesstaatlichen Ordnung dafür zuständig? Wer ist denn für die Missbräuche in den Schlachthöfen zuständig? Zuständig ist die Bundesfinanzverwaltung. Es wäre also sehr positiv, wenn Sie auch diesen Fehler noch in Ihrer Regierungszeit ausräumten. Darum bitte ich.
Herr Ströbele - auch er hat versucht, uns aufzuklären; der bayerische Ministerpräsident hat darauf bereits präzise geantwortet - hat davon gesprochen, daß die Bundesregierung die Dienstleistungsrichtlinie gestoppt habe, womit quasi alles im grünen Bereich sei. Mein Kollege Arnold Vaatz nennt so etwas, wenn die Dinge komplett durcheinander geworfen werden, normalerweise eine kategoriale Verwirrung. Mit der Dienstleistungsrichtlinie verhält es sich nämlich vollkommen anders. Der Herr Bundeskanzler, der im Moment leider nicht anwesend sein kann, feierte sie noch im Dezember als das wichtigste Instrument für mehr Wachstum und Beschäftigung in Europa. Jetzt hat er sie angeblich aus dem Verkehr gezogen. Das, worüber wir uns unterhalten, geschieht aber gar nicht auf dem Boden dieser Richtlinie, die ja noch nicht in Kraft getreten ist, sondern auf dem Boden der bestehenden Verträge und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes. Alle Fehler, die sich dort eingeschlichen haben, sind zum einen Verhandlungsfehler, die Sie bei den Beitrittsverträgen begangen haben, und zum anderen Aufsichtsfehler der Verwaltung, für die Sie Verantwortung tragen.
Die Verfassung, die wir heute verabschieden, ist ein Schlüssel für ein starkes Europa im 21. Jahrhundert. In den letzten Tagen bin ich oft gefragt worden, ob ich verstehen könnte, daß man gegen diese Verfassung sei. Auch wenn es vielleicht den einen oder anderen Kollegen schmerzt, sage ich: Ich kann es nicht verstehen, weil ich diese Verfassung wirklich als einen Fortschritt empfinde. Gerade das, was uns an Europa zu schaffen macht - daß es nämlich neben den vielen guten und erfolgreichen Dingen immer wieder auch unsinnige Rechtssetzungen gibt, gegen die wir hinterher mit Mühe ankämpfen müssen und die durch unsere Bundesregierung manchmal noch unsinniger gemacht werden -, überwinden wir dadurch, daß wir, die Parlamentarier, nach In-Kraft-Treten dieser Verfassung früher eingeschaltet werden. Diese Parlamentarisierung Europas stellt den großen Fortschritt in dieser Verfassung dar.
In mancher Zeitung ist jetzt zu lesen, daß zu wenig über die Verfassung gesprochen worden sei. Ich unterrichte die Journalisten hiermit davon, daß wir in diesem Saal sehr oft darüber gesprochen haben, wenn auch zugegebenermaßen in einem sehr überschaubaren Kreis von Kolleginnen und Kollegen. Manche, die sich heute erregen - nicht alle; ich nehme einen Kollegen, der eine Kurzintervention gemacht hat, ausdrücklich aus, er war immer dabei -, haben die Möglichkeiten zur Erörterung des Verfassungsvertrags überhaupt nicht wahrgenommen. Dies bedauere ich sehr.
Ich spreche jetzt hoffentlich für alle Fraktionen dieses Hauses: Die beiden Vertreter des Bundestages im Konvent, Jürgen Meyer von der SPD und Peter Altmaier von der CDU/CSU, haben uns zweieinhalb Jahre in Ausschüssen und anderen Gremien, aber auch hier im Plenum so unterrichtet, daß jeder, der guten Willens ist, wirklich voll in der Materie sein und sich auch einbringen konnte, liebe Kolleginnen und Kollegen. Lassen Sie mich noch etwas zu dem Wertebezug sagen, der den allermeisten in diesem Hause sehr am Herzen liegt. Diese Verfassung ist von einem klaren Wertebezug geprägt. Was anderes ist es denn, wenn die unverletzliche Würde des Menschen, so wie wir sie im Grundgesetz beschreiben, auch hier in dieser neuen Verfassung beschrieben ist? Was ist denn ein besserer Ausdruck des christlichen Verständnisses vom Menschen als die unverletzliche Würde des einzelnen Menschen? Was ist denn anderes Ausdruck unserer Werte als die rechtsstaatliche Ordnung, die wir uns auch für dieses Europa wünschen? Diese Verfassung hat mehr Wertebezug als jede europäische Vertragsgebung zuvor.
Dem ersten Bundespräsidenten, Theodor Heuss, einem großen Liberalen, verdanken wir den wunderschönen Gedanken, daß Europa auf drei Hügeln errichtet ist. Er nannte die Akropolis in Athen, das Kapitol in Rom und Golgatha bei Jerusalem. Das geistige Fundament Europas ist die griechische Philosophie, das römische Recht und das jüdisch-christliche Erbe. Von diesem Geist - ich nehme alle Mütter und Väter dieser Verfassung in Schutz, die sie vorbereitet haben - ist die Verfassung für Europa geprägt. Wir können stolz sein, als Abgeordnete heute darüber entscheiden und diese Verfassung auf den Weg bringen zu können.
Was unterscheidet sie noch von den bisherigen Vertragswerken? Wir haben in Deutschland und in Europa gute und fähige Diplomaten. Sie haben das Geschäft in der Vergangenheit gemacht. Aber diese Verfassung - das kann man ihr ansehen - ist zum ersten Mal das Werk der Parlamentarier in Europa. Deswegen hat die Verfassung ein ganz deutliches parlamentarisches Plus. Das macht sie demokratischer. Eben hat hier eine Kollegin den Art. I zitiert; es lohnt sich immer wieder, ihn zu hören und auch zu lesen. Dieser Art. I leitet nach der Präambel eine Verfassung ein, die mehr Transparenz, mehr Effizienz, mehr Demokratie und mehr Beteiligung des Europaparlaments und auch des Deutschen Bundestages sichert als jede Verfassung zuvor. Dieses Plus an Demokratie und parlamentarischer Beteiligung verdanken wir denen, die diese Verfassung vorbereitet haben. Daß wir heute zu ihr Ja sagen können, ist eine gute Sache.
Ich freue mich, daß es uns in intensiven Gesprächen gelungen ist - diese haben die Beteiligten in vielen Stunden genervt und vielleicht auch die eine oder andere Diskussion zu Hause mit sich gebracht haben, sodaß man Tag und Nacht nichts anderes machen konnte -, diesem Anspruch der neuen Verfassung gerecht zu werden und unsere Mitwirkung als Bundestag im Rahmen dieser neuen Verfassung gut vorzubereiten. Es gibt eine Idee in der europäischen Verfassung, die den europäischen Verträgen bisher fremd war, nämlich die Idee, daß die Kontrolle über das Subsidiaritätsprinzip nicht bei denen verbleibt, die für die Rechtsetzungsakte selbst verantwortlich sind, sondern bei denen liegt, die als Parlamentarier in den Nationalstaaten die Verantwortung für die Auswirkungen europäischer Rechtsetzungsakte zu tragen haben. Das ist ein ganz großes Plus. Wir haben die Chance, am Beginn eines europäischen Rechtsetzungsaktes seine Sinnhaftigkeit und Notwendigkeit zu unterstreichen oder entsprechende Änderungen zu verlangen. Dieses Instrument wollen wir wahrnehmen. Dazu sind wir gut gerüstet.
Ich freue mich, daß der Vorsitzende des Europaausschusses, Matthias Wissmann, bei uns ist. Wir haben uns im Europaausschuss - damit meine ich auch die vielen anderen Kollegen aus allen Parteien - darauf verständigt, daß wir als Europaausschuss die Last auf uns nehmen, auch in den sitzungsfreien Zeiten dafür zu sorgen, daß im Rahmen der Fristen, die die europäische Verfassung setzt, zu jeder Zeit und zu jeder Stunde das volle Mitwirkungsrecht des Deutschen Bundestages gewährleistet ist. Das haben wir Kollegen uns im Europaausschuss auferlegt. Das werden wir auch tun. Wir werden das Plenum auch rechtzeitig unterrichten.
Wir brauchen ein Weiteres. Wir brauchen das Thema der europäischen Rechtsetzungsakte, der europäischen Gesetzgebung auch hier in der Mitte unseres Plenums. Wir wünschen uns regelmäßige Fragestunden mit dem Schwerpunkt Europa. Wir wünschen uns, daß in all den Fachausschüssen dieses Deutschen Bundestages die großen Europathemen nicht an den Schluß der Tagesordnung geschoben werden, wo die Erschöpfung eintritt und wo man dann unter „ferner liefen“ eine Sammelliste abhakt, sondern wir wünschen uns, daß sich jeder Kollege und jede Kollegin bei der Arbeit über die europäische Dimension des eigenen Handelns klar ist und sie auch mit einbringt.
Wir treffen diese Entscheidung heute unter zwei Flaggen, unter der Flagge der Bundesrepublik Deutschland und unter der Flagge Europas, die zwölf Sterne trägt, um die Verschiedenheit der europäischen Völker und die wachsende Zahl der Mitgliedstaaten auszudrücken. Wir tun das als nationales Parlament in einer europäischen Verantwortung. Wir tun das für uns, wir tun das für unsere Kinder und für zukünftige Generationen. Danke schön.
Anlässlich des Gedenktages für die Opfer des Nationalsozialismus am 27. Januar fordert der Parlamentarische Staatssekretär Peter Hintze (CDU) junge Menschen in Wuppertal auf, sich an dem Jugendwettbewerb „DenkT@g“ zu beteiligen. Der von der Konrad-Adenauer-Stiftung ausgeschriebene Wettbewerb steht unter dem aktuellen Motto „Gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus“.
Gefragt ist die Gestaltung von Internetseiten oder Videos, mit denen den Opfern der NS-Diktatur gedacht oder sich mit Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus heute auseinandergesetzt wird. Teilnehmen können Jugendliche zwischen 16 und 22 Jahren oder Schulklassen. Einsendeschluss ist der 31.10.2012. Die Preisverleihung findet am 27. Januar 2013 in Berlin statt. Nähere Informationen im Internet unter www.denktag.de
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Der Wuppertaler Bundestagsabgeordnete und Parlamentarische Staatssekretär Peter Hintze gibt bekannt: Der Deutsche Bundestag lädt gemeinsam mit der Bundeszentrale für politische Bildung und der Jugendpresse Deutschland mittlerweile zum neunten Mal 30 junge Journalistinnen und Journalisten zu einem Workshop vom 25. bis 30. März 2012 nach Berlin ein. Bewerben können sich Jugendliche im Alter zwischen 16 und 20 Jahren.
Eine Woche lang werden die Jugendlichen hinter die Kulissen des parlamentarischen und medialen Geschehens in der Hauptstadt blicken. Sie hospitieren in Redaktionen, begleiten Hauptstadtkorrespondenten, diskutieren mit Abgeordneten aller Fraktionen, besuchen Plenarsitzungen im Deutschen Bundestag und erstellen eine eigene Veranstaltungszeitung.
„Auftrag Gesellschaft. Zwischen Ehre und Amt - Dein Dienst für die Demokratie?“ heißt der Titel der Veranstaltung in diesem Jahr. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden sich mit der Rolle des bürgerschaftlichen Engagement - sei es im Ehrenamt, Freiwilligen Sozialen Jahr, Freiwilligen Wehrdienst oder Bundesfreiwilligendienst - im gesamtdemokratischen Getriebe auseinandersetzen.
Bewerben können sich interessierte Jugendliche mit einem Artikel oder einem Video-/Audiobeitrag zu einem Thema, das auf der Homepage bundestag.jugendpresse.de näher erläutert ist. Bewerbungsschluss ist der 31. Januar 2012.
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Die Bundesregierung wird das Mehrgenerationenhaus des Nachbarschaftsheims Wuppertal auch weiterhin fördern. Die Förderung erfolgt durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Rahmen des Programms zu Sicherung der Mehrgenerationenhäuser. Aus Mitteln des Bundes und des Europäischen Sozialfonds wurden bundesweit 450 Mehrgenerationhäuser für eine Förderung mit je 30.000 Euro ausgewählt. Dies teilt der Parlamentarische Staatssekretär Peter Hintze (CDU) mit. [...] Mehr...