


Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Uns liegt heute ein Antrag der FDP-Fraktion zur Änderung des Grundgesetzes vor, um einen Volksentscheid über die zukünftige EU-Verfassung in Deutschland durchzuführen. Es war interessant, eben beim Kollegen Roth ein wenig zu verfolgen, welchen Eiertanz die rot-grüne Gruppe hier im Deutschen Bundestag bei diesem Thema aufführt; denn sie hat immer nach Plebisziten geschrien. Mein Kollege Vorredner hat in einem Punkt Recht: In dieser Frage gibt es in diesem Haus eine einzige Fraktion, die kristallklar die Leitprinzipien der repräsentativen Demokratie vertritt, die uns in Deutschland und Europa Stabilität gebracht haben, und das sind wir, liebe Kolleginnen und Kollegen. Ich halte es für einen fatalen Fehler, das Grundgesetz zu ändern. Kollege Hoyer hat uns in der intellektuellen Redlichkeit, die wir von ihm kennen, dafür auch die notwendigen Belege geliefert. Eine Volksabstimmung über Europa wäre nichts anderes als eine Bühne für Sektierer und Randalierer, auf der alle Kräfte, die eine europäische Verfassung durchbringen müssen, sich mit antieuropäischen Ressentiments herumschlagen müssten.
Meine Damen und Herren, wenn wir unsere eigene Bundesregierung noch ein wenig in Schutz nehmen wollen, die auf der europäischen Ebene eine Verpflichtung hat, lautet das wichtigste Argument: Eine solche Volksabstimmung wäre mit Sicherheit ein Blitzableiter für die Unzufriedenheit der Bevölkerung über eine Regierung, die eine derartig desaströse Politik macht, dass wir uns real und stimmungsmäßig in einem historischen Tief befinden. Wir können Europa nicht darunter leiden lassen, dass diese Regierung eine so schlechte Politik macht.
Mit wachsender Sorge, Herr Bundesaußenminister, verfolgen wir auch die Strategie der Bundesregierung in der Regierungskonferenz. Das läuft im Moment nach dem Motto: Die anderen bringen die Verschlechterungen ein und die deutsche Bundesregierung weigert sich, als richtig erkannte Verbesserungen vorzuschlagen. Diese Arbeitsteilung halte ich für unglücklich. Beim Start der Regierungskonferenz - das betrifft den gesamten Deutschen Bundestag - wurde direkt in der ersten Sitzung ein Kernelement der europäischen Verfassung eliminiert, nämlich der Legislativrat, der eindeutig mehr Transparenz und mehr Demokratie in die europäischen Entscheidungsprozesse gebracht hätte. Ich weiß, der Bundesaußenminister hat mannhaft dagegen gefochten, aber mir kommt es auf Folgendes an: Es geht nicht an, dass die anderen Salamischeibe für Salamischeibe Elemente aus der Verfassung herausnehmen, während wir, da wir uns dem Entwurf verpflichtet fühlen, aus unserer Sicht keine Verbesserungen an anderer Stelle vorschlagen, die man, wenn man so etwas schon hinnimmt, vielleicht auch als Gegenstück hineinbringen könnte. Ich erwarte also von unserer Bundesregierung, dass sie ihre hierbei verfolgte Strategie ändert.
Als nächstes droht eine Beschränkung des Haushaltsrechts des Europäischen Parlaments. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Haushaltsrecht ist das Kernrecht des Parlaments. Jedenfalls für unsere Fraktion sage ich hier: Die Kollegen im Europäischen Parlament haben unsere Solidarität und die Regierungskonferenz hat mit unserem Widerstand zu rechnen, wenn auch diese Rechte des Parlaments im Verfassungsentwurf zerstört werden.
Ganz entscheidend wird sein, die Regelung der doppelten Mehrheit im Konventsentwurf zu verteidigen; Mehrheit der Staaten plus Mehrheit der Bürger, das ist demokratisch. Ich halte es für gefährlich, die Diskussion sämtlicher wichtiger Themen auf die letzte Nacht - so hat uns jedenfalls die Regierung unterrichtet - zu verschieben. Kollege Hoyer, der in der Bundesregierung lange Verantwortung getragen hat, hat warnend auf die Konsequenzen hingewiesen: Erstens. Die Parlamente werden im Vorfeld dieser Entscheidungen ausgeschaltet, weil keiner ihrer Vertreter in der letzten Nacht dabei ist. Zweitens. Es droht die Wiederholung von Nizza, wo in der Erschöpfung der Schlussrunde nach langem Feilschen schlechte und zum Teil ungerechte Ergebnisse erzielt wurden. Wir verlangen, dass die Kernfragen im Rahmen der Regierungskonferenz so behandelt werden, dass wir, das Parlament, diesen Prozess kritisch begleiten können. Herr Bundesaußenminister, ich habe eine Bitte: Sie und der Herr Bundeskanzler sollten sich bei den Verhandlungen und Beratungen - in Ihrem Interesse - immer vor Augen führen, dass Sie für die Ratifizierung der europäischen Verfassung im Bundestag eine Zweidrittelmehrheit, also auch die Stimmen von CDU und CSU, brauchen. Mit anderen Worten: Ohne unsere Stimmen sind Sie mit diesem Projekt am Ende; in anderen Fragen sind Sie es sowieso. Ich halte es deswegen für - vorsichtig gesagt - töricht, dass die Regierung die Forderungen, die die große Mehrheit der Opposition hier stellt, einfach mit einer gewissen Nichtachtung straft. Ich erinnere an die Vorschläge, die in unserem Antrag aufgeführt sind, Stichworte „Daseinsvorsorge“, „Grundwerteverankerung in der Präambel“, „Bezug auf das christliche Erbe Europas“ und „Verantwortung des Menschen vor Gott“.
Wir werden im Bundestag darüber sprechen müssen, wie wir als nationales Parlament, die europäische Gesetzgebung in Zukunft begleiten können. Dazu müssen wir uns etwas einfallen lassen: Wir werden uns Art. 23 des Grundgesetzes vornehmen müssen, wir müssen unsere Beteiligungsrechte ergänzen - sie sind unzureichend beschrieben - und wir müssen, Frau Präsidentin, darüber nachdenken, wie wir die europäischen Gesetzgebungsprojekte in jeder Sitzungswoche des Deutschen Bundestages behandeln und begleiten können. Nur wenn das geschieht, ist eine sinnvolle Kontrolle der Politik auf der europäischen Ebene durch den Deutschen Bundestag möglich.
Der gestern veröffentlichte Fortschrittsbericht der EU-Kommission über die Beitrittskandidaten zeigt uns, dass hier noch eine Menge Probleme zu schultern sind. Interessant ist auch das, was die Kommission über den Beitrittskandidaten Türkei sagt. Wir nehmen mit Sorge zur Kenntnis, dass die Kommission die Feststellung vieler Menschenrechtsorganisationen bestätigt, wonach die Verfassungsreformen in der Türkei oftmals nur auf dem Papier stehen. Was nach der Verfassung garantiert wird, wird durch viele Anwendungsvorschriften im Ansatz eingeschränkt. Zentrale Probleme sind die Rolle des Militärs, die weiterhin bedrückende Folterpraxis und die Diskriminierung ethnischer Minderheiten, etwa im Hinblick auf die Verwendung der eigenen Sprache. Nicht zuletzt vor diesem Hintergrund warne ich davor, den Prozess des Beitritts der Türkei zur EU wie einen Automatismus zu behandeln, sodass irgendwann keine Korrektur mehr möglich ist. Das wäre ein schwerer Fehler. Hier ist dazu aufgefordert worden, die Bevölkerung zu fragen. Wir müssen auch uns fragen, ob die Europäische Union nach dieser großen Erweiterung um zehn Staaten und damit um 75 Millionen Menschen angesichts unseres heutigen Erkenntnisstands ein Hineinstürzen in die nächste bzw. übernächste Erweiterung verantworten kann. Wir wissen, dass die Europäische Union mit einem solchen Beitritt, - vorsichtig formuliert - sehr stark herausgefordert würde. Wir halten daher das Vorgehen der Bundesregierung in Helsinki für falsch, der Türkei den Status eines offiziellen Kandidaten zu verleihen, ohne die Grundfragen nach den Grenzen Europas, nach dem Ziel Europas und nach der Handlungs- und Funktionsfähigkeit einer auf 450 Millionen Bürger erweiterten Gemeinschaft überhaupt zu prüfen.
Ich will dem Kollegen Gloser auf seinen Zwischenruf antworten. Er hat gefragt, was 1997 war. Verantwortliche Politik ist, dass jeder zu jedem Zeitpunkt prüft, ob Entscheidungen oder Vorüberlegungen auch nach dem heutigen Kenntnisstand immer noch richtig sind. Wenn ich beschlossen habe, vom Dreimeterbrett zu springen, kann ich doch nicht sagen, wenn ich oben angekommen feststelle, dass kein Wasser drin ist, dass ich trotzdem springe, weil ich es einfach beschlossen habe, lieber Kollege Gloser.
Ich komme zum Schluss. Das Jahr 2004 wird als ein europäisches Jahr in die Geschichte eingehen: Verfassung, Erweiterung und, nachdem es ja schon seit einem Vierteljahrhundert Direktwahlen zum Europäischen Parlament gibt, Direktwahl von nunmehr 450 Millionen Bürger in 25 Staaten. Wir sind uns der historischen Herausforderung bewusst und werden als Deutscher Bundestag unseren Beitrag dazu leisten. Herzlichen Dank.
Anlässlich des Gedenktages für die Opfer des Nationalsozialismus am 27. Januar fordert der Parlamentarische Staatssekretär Peter Hintze (CDU) junge Menschen in Wuppertal auf, sich an dem Jugendwettbewerb „DenkT@g“ zu beteiligen. Der von der Konrad-Adenauer-Stiftung ausgeschriebene Wettbewerb steht unter dem aktuellen Motto „Gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus“.
Gefragt ist die Gestaltung von Internetseiten oder Videos, mit denen den Opfern der NS-Diktatur gedacht oder sich mit Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus heute auseinandergesetzt wird. Teilnehmen können Jugendliche zwischen 16 und 22 Jahren oder Schulklassen. Einsendeschluss ist der 31.10.2012. Die Preisverleihung findet am 27. Januar 2013 in Berlin statt. Nähere Informationen im Internet unter www.denktag.de
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Der Wuppertaler Bundestagsabgeordnete und Parlamentarische Staatssekretär Peter Hintze gibt bekannt: Der Deutsche Bundestag lädt gemeinsam mit der Bundeszentrale für politische Bildung und der Jugendpresse Deutschland mittlerweile zum neunten Mal 30 junge Journalistinnen und Journalisten zu einem Workshop vom 25. bis 30. März 2012 nach Berlin ein. Bewerben können sich Jugendliche im Alter zwischen 16 und 20 Jahren.
Eine Woche lang werden die Jugendlichen hinter die Kulissen des parlamentarischen und medialen Geschehens in der Hauptstadt blicken. Sie hospitieren in Redaktionen, begleiten Hauptstadtkorrespondenten, diskutieren mit Abgeordneten aller Fraktionen, besuchen Plenarsitzungen im Deutschen Bundestag und erstellen eine eigene Veranstaltungszeitung.
„Auftrag Gesellschaft. Zwischen Ehre und Amt - Dein Dienst für die Demokratie?“ heißt der Titel der Veranstaltung in diesem Jahr. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden sich mit der Rolle des bürgerschaftlichen Engagement - sei es im Ehrenamt, Freiwilligen Sozialen Jahr, Freiwilligen Wehrdienst oder Bundesfreiwilligendienst - im gesamtdemokratischen Getriebe auseinandersetzen.
Bewerben können sich interessierte Jugendliche mit einem Artikel oder einem Video-/Audiobeitrag zu einem Thema, das auf der Homepage bundestag.jugendpresse.de näher erläutert ist. Bewerbungsschluss ist der 31. Januar 2012.
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Die Bundesregierung wird das Mehrgenerationenhaus des Nachbarschaftsheims Wuppertal auch weiterhin fördern. Die Förderung erfolgt durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Rahmen des Programms zu Sicherung der Mehrgenerationenhäuser. Aus Mitteln des Bundes und des Europäischen Sozialfonds wurden bundesweit 450 Mehrgenerationhäuser für eine Förderung mit je 30.000 Euro ausgewählt. Dies teilt der Parlamentarische Staatssekretär Peter Hintze (CDU) mit. [...] Mehr...