Peter Hintze für uns in den Bundestag
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08. Mai 2003

Die EU parlamentarisieren

Rede des europapolitischen Sprechers der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Hintze MdB, in der Bundestagsdebatte zum EU-Verfassungskonvent am Donnerstag, dem 8. Mai 2003

Mitten in die Schlussphase der Konventsberatungen hinein hat die Bundesregierung als Teilnehmer am sogenannten „Pralinengipfel“ in Brüssel ein schweres Risiko in Kauf genommen: Das Risiko der Spaltung Europas. Statt zum Thema Verteidigung ein geschlossenes Treffen der USA-Kritiker durchzuführen, wäre es besser gewesen, zu einem offenen Treffen aller NATO-Freunde in der EU einzuladen. Denn eines ist für die CDU/CSU klar: Die Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik muss im guten Einverständnis mit der NATO stattfinden und offen sein für alle, die mitwirken wollen. Deshalb wollen wir in der europäischen Verfassung die rechtlichen Voraussetzungen für die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik verbessern. Dazu gehört:

1.) Die Aufnahme einer Beistandsklausel, die dem Artikel 5 des WEU-Vertrages entspricht. Ob bei terroristischer oder militärischer Bedrohung, Europa muss bei der Gefährdung seiner Sicherheit zusammenstehen.

2.) Der Weg zu einer Europäischen Armee wird über die Methode der verstärkten Zusammenarbeit zu erschließen sein, die auch für die Verteidigungspolitik in der neuen Verfassung ermöglicht werden muss.

3.) In den Fragen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik brauchen wir eine Einigungsklausel, die alle Mitgliedstaaten verpflichtet, in Fragen der Außenpolitik zuerst der Europäischen Union eine Einigungschance zu geben, bevor nationale Festlegungen erfolgen. Hätten wir in der Irak-Krise eine solche Einigungsklausel gehabt, wäre uns die deutsche Vorfestlegung auf dem Marktplatz von Goslar vielleicht erspart geblieben.

Neben einem verbesserten Regelwerk brauchen wir auch handlungsfähigere Institutionen. So braucht Europa auch einen gemeinsamen Außenminister. Schon der Hohe Beauftragte Javier Solana hat trotz aller Beschränkungen seines Amtes bewiesen, was man für Europa und die Völkergemeinschaft tun kann.

Das Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ will wissen, dass sich Joschka Fischer Hoffnungen auf dieses europäische Spitzenamt macht. Vom Bundesaußenminister wüsste ich gerne, ob er nach diesen EU-Sternen greift. Ob dabei die Dokumentation des dänischen Fernsehens über die Differenz von öffentlichen und persönlichen Aussagen zum Türkeibeitritt von Minister Fischer hilfreich war, wird sich zeigen.

Vom zukünftigen europäischen Außenminister erwarte ich jedenfalls zwei Fähigkeiten: Zum einen, integrativ nach innen zu wirken, und zum anderen, gute und faire Beziehungen zu Europas wichtigstem Bündnispartner in der Welt, den USA, zu pflegen.

In der Europapolitik gibt es eine Diskussion darüber, ob die Einigung auf die richtigen Inhalte oder ob die Form der Entscheidungsfindung von größerer Bedeutung sei. Ich will zum Verhältnis von Form und Inhalt die These aufstellen, dass faire und transparente Entscheidungsverfahren die Erzielung richtiger Ergebnisse begünstigen.

Deshalb kommt in der europäischen Verfassung der Ausgestaltung der EU-Institutionen und ihrer Ausbalancierung höchste Bedeutung zu! Insgesamt brauchen wir eine Parlamentarisierung der EU. Die Kammer der Bürger, das EP, muss gestärkt werden. Die Kammer der Nationen, der Rat, muss als Gesetzgeber öffentlich und in fester Zusammensetzung tagen.

Die Bürger in Europa sollen über die Wahl der Europaabgeordneten entscheidenden Einfluss bekommen. Deshalb muss das Europäische Parlament in Zukunft das Recht bekommen, den Kommissionspräsidenten mit Mehrheit zu wählen.

Der jüngste Vorschlag vom deutschen Regierungsvertreter im Konvent, Minister Fischer, birgt dagegen die Gefahr einer veritablen Verfassungskrise in sich. Danach soll nämlich nach der Wahl des EU-Kommissionspräsidenten durch das EP der Gewählte nur dann ins Amt kommen, wenn ihn der Europäische Rat mit qualifizierter Mehrheit ernennt. Wir wollen, dass allein die parlamentarische Mehrheit über den Chef der europäischen Exekutive bestimmt. Für den Wahlvorschlag muss das Ergebnis der Europawahl ausschlaggebend sein. Wie bei uns der Bundespräsident, so sollte in Europa der Europäische Rat lediglich eine Notarfunktion bei seinem Vorschlag wahrnehmen. Dazu bedarf es auch keiner besonderen Findungskommission.

Nun zur Arbeit des Europäischen Rates: Ein hauptamtlicher Ratspräsident mit eigenem Verwaltungsunterbau würde zu beachtlichen Reibungsverlusten führen und zu einer Dauerkonkurrenz mit dem Kommissionspräsidenten. Deshalb brauchen wir im Europäischen Rat eine schlanke Vorsitzlösung. Etwas mehr Kontinuität ist in Ordnung, ein Superratspräsident wäre zum Nachteil Europas.

Mit der Verfassung wollen wir Europa bürgernäher, effizienter und demokratischer gestalten. Hierfür haben wir den bestmöglichen Weg gewählt. Die Europäische Union soll nicht nur eine Union der Staaten, sondern auch eine Union der Bürgerinnen und Bürger sein. Deshalb war es gut, dass wir die Verfassung nicht in die Hände von hinter verschlossenen Türen tagenden Regierungen gelegt, sondern zu einer Angelegenheit des Konvents gemacht haben, in dem Vertreter der Parlamente und Regierungen sowie der Beitrittsländer unter Beteiligung einer breiten Öffentlichkeit diskutieren. Nie war Europa parlamentarischer. Unser Dank gilt unseren Vertretern im Konvent, wobei ich für die Union besonders Erwin Teufel, Peter Altmaier, Elmar Brok und Joachim Würmeling nenne.

Der Konvent befindet sich nun in der entscheidenden Phase. Deshalb ist es gut, dass wir hier eine erste Bilanz seiner geleisteten Arbeit vornehmen können und für die richtigen Weichenstellungen für eine umfassende und tiefgreifende Reform der EU sorgen. Am Ende müssen drei wichtige Kriterien erfüllt sein: 1. Die Einbeziehung der Grundrechtecharta, 2. die strikte Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips bei der Kompetenzabgrenzung und 3. eine Institutionenreform, welche die Handlungsfähigkeit einer erweiterten Union unter demokratischeren Gesichtspunkten garantiert.

Die Europäische Union ist eine Wertegemeinschaft. Zugleich bestimmen ihre Regeln unser Zusammenleben in immer größerem Maße. Deshalb gehört die bereits erarbeitete Grundrechtecharta in vollem Wortlaut an den Beginn einer europäischen Verfassung. Mit den Grundrechten bekennt sich die EU zu den fundamentalen Menschen- und Bürgerrechten als den Errungenschaften unserer christlich geprägten abendländischen Zivilisation. Sie sind die Leitidee und der Maßstab europäischen Handelns.

Für mich gehört auch ein klares Bekenntnis zu unserer Verantwortung vor Gott und den Menschen an den Anfang der europäischen Verfassung. Die Präambel unseres Grundgesetzes bietet hierfür ein exzellentes Vorbild.

Für uns muss der Grundsatz der Subsidiarität, d.h. die Wahrung der Eigenverantwortung von Bürgern, Kommunen, Regionen und Mitgliedstaaten wo immer dies bessere Ergebnisse garantiert, gesichert werden. Die Kompetenzen Europas dürfen nicht aus allgemeinen Zielvorgaben abgeleitet werden, sondern müssen sich auf konkrete Einzelermächtigungen gründen. Zu unserem Verständnis von Subsidiarität gehört auch, dass ihre Einhaltung durch die zuständigen Institutionen der Mitgliedstaaten kritisch begleitet werden kann. Wir fordern deshalb, dass regionale Gesetzgebungskörperschaften, wie bei uns die Bundesländer, der Bundesrat sowie der Bundestag Verstöße gegen die Subsidiaritätsgrundsätze vor dem EuGH in eigener Verantwortung rügen können. Wo die Verwaltung auf der niedrigen und der bürgernahen Ebene besser handelt, muss sie ihre Zuständigkeit behalten können!

Bei der Ratifizierung der europäischen Verfassung durch den Deutschen Bundestag werden wir auch über eine wirksamere Beteiligung des deutschen Parlaments bei der Kontrolle der deutschen Vertreter im Ministerrat zu reden haben. Es darf nicht sein, dass etwa beim Asylrecht oder bei Zuwanderungsregelungen der deutsche Innenminister Bundestag und Bundesrat via Europa aushebeln kann. Deswegen wollen wir den Artikel 23 GG vor der Ratifizierung der europäischen Verfassung so ändern, dass der Bundestag bei zentralen europäischen Entscheidungen und Gesetzgebungsvorhaben besser als bisher beteiligt wird.

Die Erarbeitung einer Europäischen Verfassung durch den Verfassungskonvent ist ein epochales Ereignis in der Geschichte der Europäischen Union. Zum ersten Mal geben sich die Staaten Europas eine Verfassung, die auf gemeinsamen Werten menschlichen Zusammenlebens beruht und den Geist von Freiheit, Solidarität und Gerechtigkeit atmet. Wir haben die große Chance, für die Europäische Union eine eigene Identität zu schaffen, die weit über einen gemeinsamen Markt hinausreicht. Das Ziel muss eine starke Europäische Union sein, mit der wir die politischen, wirtschaftlichen und sozialen Herausforderungen der Globalisierung annehmen können.


Pressemeldungen

26. Januar 2012, 09:39 Uhr

Hintze fordert Wuppertaler Jugendliche zur Teilnahme am Wettbewerb „DenkT@g“ auf

Anlässlich des Gedenktages für die Opfer des Nationalsozialismus am 27. Januar fordert der Parlamentarische Staatssekretär Peter Hintze (CDU) junge Menschen in Wuppertal auf, sich an dem Jugendwettbewerb „DenkT@g“ zu beteiligen. Der von der Konrad-Adenauer-Stiftung ausgeschriebene Wettbewerb steht unter dem aktuellen Motto „Gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus“.

Gefragt ist die Gestaltung von Internetseiten oder Videos, mit denen den Opfern der NS-Diktatur gedacht oder sich mit Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus heute auseinandergesetzt wird. Teilnehmen können Jugendliche zwischen 16 und 22 Jahren oder Schulklassen. Einsendeschluss ist der 31.10.2012. Die Preisverleihung findet am 27. Januar 2013 in Berlin statt. Nähere Informationen im Internet unter www.denktag.de

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20. Dezember 2011, 11:49 Uhr

Workshop für junge Journalisten

Der Wuppertaler Bundestagsabgeordnete und Parlamentarische Staatssekretär   Peter Hintze gibt bekannt: Der Deutsche Bundestag lädt gemeinsam mit der Bundeszentrale für politische Bildung und der Jugendpresse Deutschland mittlerweile zum neunten Mal 30 junge Journalistinnen und Journalisten zu einem Workshop vom 25. bis 30. März 2012 nach Berlin ein. Bewerben können sich Jugendliche im Alter zwischen 16 und 20 Jahren.

 

Eine Woche lang werden die Jugendlichen hinter die Kulissen des parlamentarischen und medialen Geschehens in der Hauptstadt blicken. Sie hospitieren in Redaktionen, begleiten Hauptstadtkorrespondenten, diskutieren mit Abgeordneten aller Fraktionen, besuchen Plenarsitzungen im Deutschen Bundestag und erstellen eine eigene Veranstaltungszeitung.

 

„Auftrag Gesellschaft. Zwischen Ehre und Amt - Dein Dienst für die Demokratie?“ heißt der Titel der Veranstaltung in diesem Jahr. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden sich mit der Rolle des bürgerschaftlichen Engagement - sei es im Ehrenamt, Freiwilligen Sozialen Jahr, Freiwilligen Wehrdienst oder Bundesfreiwilligendienst - im gesamtdemokratischen Getriebe auseinandersetzen.

 

Bewerben können sich interessierte Jugendliche mit einem Artikel oder einem Video-/Audiobeitrag zu einem Thema, das auf der Homepage bundestag.jugendpresse.de näher erläutert ist. Bewerbungsschluss ist der 31. Januar 2012.

 

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15. November 2011, 09:45 Uhr

Bundesregierung fördert Nachbarschaftsheim Wuppertal

Die Bundesregierung wird das Mehrgenerationenhaus des Nachbarschaftsheims Wuppertal auch weiterhin fördern. Die Förderung erfolgt durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Rahmen des Programms zu Sicherung der Mehrgenerationenhäuser. Aus Mitteln des Bundes und des Europäischen Sozialfonds wurden bundesweit 450 Mehrgenerationhäuser für eine Förderung mit je 30.000 Euro ausgewählt. Dies teilt der Parlamentarische Staatssekretär Peter Hintze (CDU) mit.  [...] Mehr...

Termine

26. Januar 2012, 19:00 Uhr

Grußwort DLR-Neujahrsempfang, Berlin

02. Februar 2012, 15:30 Uhr

Besuch der Agentur für Arbeit Wuppertal

02. Februar 2012, 18:00 Uhr

Neujahrsempfang CDU Wuppertal