


Rede des europapolitischen Sprechers der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Hintze MdB, anlässlich der Regierungserklärung zum ER Thessaloniki am Donnerstag, den 26. Juni 2003 (Wortlaut)
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Bundeswirtschaftsminister scheint von der Idee, die Frau Kollegin Lührmann hier angesprochen hat, ganz angetan zu sein; er kann ja dann Festredner für diesen neuen Feiertag werden. Die Opposition wird diesen Vorschlag kritisch würdigen, liebe Frau Kollegin.
Meine Damen und Herren, es war ein Akt der politischen Klugheit, dass wir die neue Verfassung für Europa mehrheitlich in die Hände von Parlamentariern gelegt haben, und es ist eine beachtliche Leistung von Valéry Giscard d`Estaing, dass er sich der Suche nach dem kleinsten gemeinsamen Nenner verweigert hat, zugunsten einer Regelung, die für Europa einen echten Fortschritt bedeutet. Wir können feststellen: Die Konventsarbeit war interessant und wichtig; sie hat gute Ergebnisse gebracht. Nie war so viel Demokratie in der Europäischen Union wie heute. Für mich ist das ein Sieg der Demokratie über die Diplomatie hinter verschlossenen Türen.
Auch wir von der CDU/CSU-Fraktion danken Jürgen Meyer und Peter Altmaier, die den Bundestag im Konvent vertreten haben. Ebenso richte ich ein ausdrückliches Wort des Dankes an Erwin Teufel, der nicht nur als Ministerpräsident an dem Verfassungsentwurf mitgewirkt und dabei die Interessen der Bundesländer wirksam vorgebracht hat, sondern mit seinem Parlamentarierherzen - er hat ja auch heute gesprochen - dafür gesorgt hat, dass wir auch zukünftig Raum für genügend eigene Arbeit haben. Man wird Erwin Teufel nach diesem Verfassungsprozess mit Fug und Recht den Vater des Subsidiaritätsgrundsatzes in der Europäischen Verfassung nennen können. Dafür meinen herzlichen Dank!
Wenn wir heute eine Bewertung vornehmen, dann müssen wir uns darüber im Klaren sein, dass es um die Bewertung des ersten großen Hauptwerkes, aber noch nicht um die Abschlussbewertung geht. Diese können und wollen wir erst vornehmen, wenn auch der dritte Teil dieser Verfassung seinen Abschluss gefunden hat. Trotzdem können wir auch jetzt schon sagen, das Beträchtliches erreicht wurde, und dies unter nicht ganz einfachen Bedingungen. Nie zuvor waren an einer Weiterentwicklung der Europäischen Union so viele Staaten beteiligt wie heute: neben den 15 Mitgliedstaaten die zehn künftigen Mitgliedstaaten sowie die Bewerberstaaten. Die Tatsache, dass die Staaten Mittel- und Osteuropas und des Mittelmeerraumes, die im nächsten Jahr dazukommen werden, an der Arbeit des Konventes bereits mitwirken konnten, war ein wichtiges Signal an die neuen Mitgliedstaaten: Über die gemeinsame Zukunft wollen wir auch gemeinsam entscheiden.
Es liegt in der Natur der Sache, dass eine solche Verfassung einen Kompromiss darstellt - Erwin Teufel hat darüber schon gesprochen - allerdings einen Kompromiss, dessen bloße Existenz für mich schon an ein kleines Wunder grenzt. Was haben wir vor Beginn des Konventes nicht alles gehört? Es sei unmöglich, die divergierenden Interessen zusammenzuführen. Was haben wir in früheren Regierungskonferenzen erlebt? Man hat immer weniger verhandelt und erst ganz zum Schluss wurde dürftigst der kleinste gemeinsame Nenner vereinbart. Hier hat der Konvent etwas ganz anderes geliefert. Er hat in einem überschaubaren Zeitraum eine Verschmelzung der Verträge und eine Generalrevision mit dem Effekt von mehr Transparenz, mehr Effizienz und mehr Demokratie vollbracht. Ich denke, wir können auf unsere Parlamentarier im Konvent gemeinsam stolz sein.
Bei der Bewertung ist für uns eine Frage wichtig: Ist der Zustand mit dieser Verfassung besser als vorher oder nicht? Ich habe dazu eine klare Meinung: Wir können es uns nicht erlauben, die Zukunft er Europäischen Union mit 25 Mitgliedstaaten in das Regelwerk von Nizza einzusperren. Mit dem Vertrag von Nizza ist man damals eindeutig zu kurz gesprungen. Es war das Scheitern einer Verhandlung, die allein auf Regierungsebene stattfand. Wir müssen erkennen, dass diese Verfassung ein deutlicher Fortschritt gegenüber dem ist, was die Regierungen allein zustande gebracht haben. Wir haben in diesen Debatten oft darüber diskutiert, dass mehr für den Bürger in Europa herauskommen muss. Das haben wir geschafft. Wir haben die Grundrechtecharta rechtsverbindlich aufgenommen. Zum ersten Mal erhalten die Bürgerinnen und Bürger verbriefte Abwehrrechte bezüglich des Handelns der europäischen Institutionen, die sie vor dem Europäischen Gerichtshof einklagen können. Der Kommissionspräsident muss in Zukunft vom Europäischen Parlament gewählt und entsprechend dem Ergebnis der Europawahl ausgewählt werden. Damit haben die Bürger ebenfalls zum ersten Mal mit ihrer Wahlentscheidung Einfluss auf die politische Spitze, die Exekutive in Europa. Das ist ein weiterer Fortschritt für die Bürgerinnen und Bürger im Land. Wir müssen allerdings, Frau Leutheusser-Schnarrenberger, aufpassen, dass wir keine Scheinfortschritte einbauen. Ich bin ausgesprochen skeptisch, ob es klug ist, eine Frage, die man in Wahrheit nur mit Ja beantworten kann, zum Gegenstand einer Volksbefragung zu machen. Die Länder, die das einmal versucht haben, haben damit böseste Erfahrungen gemacht. Denken wir an die Volksbefragung zum Vertrag von Maastricht in Frankreich. Ich fürchte, wir machen mit einem solchen Vorschlag ein Forum für die Falschen auf. Aber das werden wir in diesem Hause noch in Ruhe miteinander besprechen.
Zu einer bürgernahen Union gehört, dass jeder weiß, wer für was zuständig ist. Es ist gelungen, eine klare Kompetenzordnung, eine klare Normenhierarchie und vor allen Dingen klare Kompetenzausübungsregeln aufzustellen. Ich denke, das ist ein Stück Arbeit, in das unser Kollege Peter Altmaier besonders viel Herzblut investiert hat. Er hat sich hierüber mit den Kollegen im Europaausschuss permanent ausgetauscht, wie das auch unserer früherer Kollege Jürgen Meyer stets getan hat.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ein wichtiger Punkt - ein Einzelpunkt, aber unerlässlich für die Demokratie - ist das Konzept der qualifizierten Mehrheit, wie es sich nun im Vertrag findet. Nach den komplizierten und - so muss man sagen - fast verkorksten Regelungen, die in den Vertag von Nizza Eingang gefunden haben, haben wir nun eine klare Regelung: Mehrheit muss jetzt immer Mehrheit der Bürger in Europa bedeuten. Das wird zu Transparenz und Akzeptanz führen. Ein weiterer wichtiger Punkt ist, wie man in Europa in Zukunft die gemeinsame Außenpolitik gestaltet. Ein Fortschritt ist ohne Frage die Einführung des Amtes eines europäischen Außenministers. Das ist ein sichtbares Signal dafür, dass Europa in der Außenpolitik in Zukunft mit einer Stimme sprechen möchte. Meine Hoffnung ist, dass der künftige Inhaber dieses Amtes klug ausgewählt wird und er durch eine Person und sein Handeln gewährleistet, dass Europa einig handelt und man fair miteinander umgeht, dass sich Europa in einer engen transatlantischen Partnerschaft mit unseren Freunden und Partnern in den Vereinigten Staaten von Amerika und Kanada versteht und dass die praktizierten Leitideen der europäischen Außen- und Sicherheitspolitik, die über Jahrzehnte unsere Sicherheit und unseren Erfolg bewahrt haben, eine kluge Fortsetzung finden. Das wären meine Auswahlkriterien für dieses Amt. Es mag jeder für sich entscheiden, welche Kriterien er zur Beurteilung diverser Kandidaten anlegt.
Der Kollege Gloser hat mich mit dem Zwischenruf provoziert, ob das eine Bewerbung sei. Was die Bewerbung angeht, will ich sagen: Wir haben im Europaausschuss in öffentlicher Sitzung am 21. Mai von Herrn Bundesaußenminister Fischer ein starkes und absolut glaubwürdiges Dementi gehört. Er hat betont, dass er dieses Amt nicht übernehmen wolle und dass er einem entsprechenden Ruf nicht folgen werde. Später hat das Auswärtige Amt erklärt, seine Ausführungen in öffentlicher Sitzung seien scherzhaft gemeint gewesen. Ich muss sagen: Das ist eine interessante Aussage; denn eigentlich erwarten wir vom Bundesaußenminister im Europaausschuss keine Aussagen, die zunächst ernst gemeint sind und nachher als Scherz qualifiziert werden. Es gibt schon einen Unterschied zwischen ernsthaften und scherzhaften Äußerungen. Herr Bundesaußenminister Fischer, ich finde es auch interessant, dass Sie gestern im Ausschuss kein Wort zu dem folgenden Punkt gesagt haben: Unter den 57 Anträgen, die Sie für die Schlussrunde des Konvents gestellt haben - viele Anträge beinhalten Wünsche diverser Ressorts; darüber ist hier bereits gesprochen worden; Herr Kollege Roth hat schon einen kleinen Rüffel des Bundeskanzlers bekommen-, befindet sich ein Antrag zur beachtlichen Aufblähung und zur Ausweitung des europäischen diplomatischen Dienstes. Das bestärkt mich in der Vermutung, dass Sie doch noch interessiert auf dieses europäische Amt schauen und dass Sie Ihre Tätigkeit im Konvent jetzt dazu nutzen wollen, dieses Amt entsprechend auszugestalten. Das ist zwar nicht unzulässig. Aber unsere Bitte, Herr Bundesaußenminister, ist, dass Sie jetzt nicht in Erwartung eines neuen Amtes die Hände in den Schoß legen und eine gewisse demonstrative Lustlosigkeit bei der Vertretung der wahren deutschen Interessen an den Tag legen, sondern dass Sie die deutschen Anliegen gerade in der Schlußphase der Konvetsberatung - da geht es um die letzte Abgrenzung und um eine Kompetenzregelung; das sind alles Punkte, die Erwin Teufel genannt hat - als wirklicher Sachwalter deutscher Interessen zu vertreten. Das ist meine Aufforderung an Sie.
Ein Wermutstropfen ist allerdings, dass es nicht gelungen ist, in der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik zur qualifizierten Mehrheit überzugehen. Das Festhalten am Einstimmigkeitsprinzip wird die künftige Gestaltung einer Außenpolitik in Europa mit 25 oder gar mehr Staaten erschweren. Ich will dazu noch eine kurze Bemerkung machen. Bundesminister Fischer hat heute Morgen das Solana-Papier angesprochen; es ist ein interessantes und lesenswertes Papier. Ich bitte die Bundesregierung, es gründlich zu lesen. Gerade dem Bundeskanzler kann ich diese Lektüre nur empfehlen. Neben der großen Übereinstimmung mit der amerikanischen Außenpolitik, die sich in diesem Papier findet, gibt es den wichtigen Hinweis, dass die Verteidigungsetats in Europa für diese neuen Aufgaben nicht ausgelegt sind. Wenn der Bundesverteidigungsminister mitteilt, der Verteidigungsetat werde erst im Jahre 2007 erhöht, dann spricht er zum einen von einem Zeitpunkt, zu dem diese Regierung hoffentlich längst abgewählt ist, und zum anderen ist dieser Zeitpunkt deutlich zu spät für eine Erhöhung des Verteidigungsetats.
Lassen Sie mich noch ein Schlusswort zur Erweiterung sagen. Wir begrüßen von ganzem Herzen die Erweiterung der Europäischen Union um die neuen Mitglieder. Es ist ein politischer, wirtschaftlicher und ein kultureller Gewinn. Wir werden das im Deutschen Bundestag durch unsere Zustimmung zur Erweiterung zum Ausdruck bringen. Ganz getrennt davon ist die Frage zu betrachten, nach welcher Vorschrift des Grundgesetzes wir diesem Beitritt zustimmen sollten. Ich persönlich bin der Auffassung, dass die Zustimmung mit verfassungsändernder Zweidrittelmehrheit erfolgen sollte, damit der besonderen Qualität dieser Erweiterung Rechnung getragen wird. Diese Erweiterung führt nämlich zu einer Vergrößerung der Europäischen Union und auch zu einer grundlegenden Gewichtsverlagerung in den Institutionen, die sich unmittelbar auf das relative Stimmengewicht Deutschlands auswirken. Das bedeutet nach meiner Auffassung eine materielle Verfassungsänderung, die erst mit diesem Zustimmungsgesetz rechtlich gültig wird und die nicht bereits mit der Ratifizierung des Vertrages von Nizza in Kraft trat. Aus diesem Grund möchte ich zu bedenken geben, ob wir nicht aus rechtlichen und demokratietheoretischen Gründen gut beraten wären, die Zustimmung auf Grundlage des Art. 23 Abs. 1 Satz 3 in Verbindung mit Art. 79 Abs. 2 des Grundgesetzes zu erklären und die Eingangsformel des Gesetzes entsprechend zu ändern.
Wenn wir über die Erweiterung sprechen, dann müssen wir uns auch darüber im Klaren sein, dass die Europäische Union nicht grenzenlos erweitert werden kann. Wir müssen diese wichtige Erweiterung durchführen und uns Zeit geben, über einige Jahre hinweg zu evaluieren, wie sie sich ausgewirkt hat. Vorfestlegungen dürfen nicht bereits heute erfolgen. Deswegen, Herr Bundesaußenminister, haben wir etwas Sorge über den Entscheid des Europäischen Rates, dass zum ersten Mal in der Geschichte der Europäischen Union die Türkei, obwohl mit ihr noch keine Beitrittsverhandlungen geführt werden, voll - wenn auch nicht mit Stimme - an der Regierungskonferenz beteiligt wird. Wir haben Sie im Verdacht, einen Automatismus einzuleiten, sodass Sie hinterher sagen: Daran konnten wir jetzt nichts mehr ändern; die Dinge haben sich eben so entwickelt. Wir wollen, dass diese Fragen klug bedacht und richtig entschieden werden. Wir sind für eine europäische Strategie im Verhältnis zur Türkei. Aber wir können den Automatismus in Richtung einer Vollmitgliedschaft heute und jetzt nicht billigen. Da hat der Europäische Rat aus meiner Sicht einen schweren Fehler gemacht. Wir werden auch darüber sprechen müssen, wie wir uns im Hinblick auf die vielen Staaten des Westbalkans verhalten werden. Natürlich muss es auch hierfür eine europäische Strategie geben. Aber mir stellt sich schon die Frage, ob für all diese Staaten - mit Ausnahme von Kroatien - eine Vollmitgliedschaft das letzte Wort sein muss oder ob nicht eine spezielle Partnerschaft richtiger ist. Darüber muss man in Ruhe sprechen. Wir fordern die Regierung auf, dem Deutschen Bundestag die Möglichkeit einzuräumen, darüber politisch zu sprechen und zu entscheiden. Man sollte uns nicht durch Vorfestlegungen quasi in einen moralischen Zugzwang bringen, aus dem wir nicht mehr herauskommen. Wenn Sie in diesem Sinne handeln, dann haben Sie unsere Unterstützung. Wenn Sie dagegen verstoßen, werden wir das hier im Deutschen Bundestag kristallklar benennen. Herzlichen Dank.
Anlässlich des Gedenktages für die Opfer des Nationalsozialismus am 27. Januar fordert der Parlamentarische Staatssekretär Peter Hintze (CDU) junge Menschen in Wuppertal auf, sich an dem Jugendwettbewerb „DenkT@g“ zu beteiligen. Der von der Konrad-Adenauer-Stiftung ausgeschriebene Wettbewerb steht unter dem aktuellen Motto „Gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus“.
Gefragt ist die Gestaltung von Internetseiten oder Videos, mit denen den Opfern der NS-Diktatur gedacht oder sich mit Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus heute auseinandergesetzt wird. Teilnehmen können Jugendliche zwischen 16 und 22 Jahren oder Schulklassen. Einsendeschluss ist der 31.10.2012. Die Preisverleihung findet am 27. Januar 2013 in Berlin statt. Nähere Informationen im Internet unter www.denktag.de
[...] Mehr...
Der Wuppertaler Bundestagsabgeordnete und Parlamentarische Staatssekretär Peter Hintze gibt bekannt: Der Deutsche Bundestag lädt gemeinsam mit der Bundeszentrale für politische Bildung und der Jugendpresse Deutschland mittlerweile zum neunten Mal 30 junge Journalistinnen und Journalisten zu einem Workshop vom 25. bis 30. März 2012 nach Berlin ein. Bewerben können sich Jugendliche im Alter zwischen 16 und 20 Jahren.
Eine Woche lang werden die Jugendlichen hinter die Kulissen des parlamentarischen und medialen Geschehens in der Hauptstadt blicken. Sie hospitieren in Redaktionen, begleiten Hauptstadtkorrespondenten, diskutieren mit Abgeordneten aller Fraktionen, besuchen Plenarsitzungen im Deutschen Bundestag und erstellen eine eigene Veranstaltungszeitung.
„Auftrag Gesellschaft. Zwischen Ehre und Amt - Dein Dienst für die Demokratie?“ heißt der Titel der Veranstaltung in diesem Jahr. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden sich mit der Rolle des bürgerschaftlichen Engagement - sei es im Ehrenamt, Freiwilligen Sozialen Jahr, Freiwilligen Wehrdienst oder Bundesfreiwilligendienst - im gesamtdemokratischen Getriebe auseinandersetzen.
Bewerben können sich interessierte Jugendliche mit einem Artikel oder einem Video-/Audiobeitrag zu einem Thema, das auf der Homepage bundestag.jugendpresse.de näher erläutert ist. Bewerbungsschluss ist der 31. Januar 2012.
[...] Mehr...
Die Bundesregierung wird das Mehrgenerationenhaus des Nachbarschaftsheims Wuppertal auch weiterhin fördern. Die Förderung erfolgt durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Rahmen des Programms zu Sicherung der Mehrgenerationenhäuser. Aus Mitteln des Bundes und des Europäischen Sozialfonds wurden bundesweit 450 Mehrgenerationhäuser für eine Förderung mit je 30.000 Euro ausgewählt. Dies teilt der Parlamentarische Staatssekretär Peter Hintze (CDU) mit. [...] Mehr...