


Vortrag von Peter Hintze MdB vor der Juristischen Fakultät Universität Potsdam Wer im Jahr 2001 die öffentliche Debatte in Deutschland um die Forschung an embryonalen Stammzellen verfolgt hat, der konnte den Eindruck gewinnen, ein moralischer Bürgerkrieg stünde kurz vor dem Ausbruch.
Der Ton verschärfte sich immer mehr. Deutsche Forscher bekamen Drohbriefe. Bundespräsident Rau forderte laut ein Nein, Altbundespräsident Professor Herzog trat für ein klares Ja ein. Die Amtskirchen opponierten, zahlreiche Hochschullehrer der Theologie befürworteten dagegen die Forschung.
Die Bundestagsdebatte zum Stammzellgesetz war zugleich Höhepunkt und Abschluss der öffentlichen Auseinandersetzung um dieses Thema. In der vergangenen Woche hat der Bundesrat das Stammzellgesetz passieren lassen, ohne dass dieser Vorgang öffentliche Aufmerksamkeit fand. Auch wenn ich mit wichtigen Bestimmungen des Gesetzes nicht einverstanden bin, so sehe ich doch den Beitrag zum Rechtsfrieden, den das Stammzellgesetz leistet.
Mit dem Hinweis auf die Härte der Auseinandersetzung habe ich bereits die besonderen Schwierigkeiten angedeutet, mit der wir es bei der rechtlichen Regelung der Stammzellforschung zu tun haben. Die Schwierigkeiten liegen zum einen darin begründet, dass ein hinreichend abgewogenes Urteil in dieser Sache ein Mindestmaß an einschlägigen naturwissenschaftlichen und verfassungsrechtlichen Kenntnissen, an ethischem Urteilsvermögen und auch an Kenntnis der einschlägigen Forschungspraxis erfordert.
Zum anderen hat die Diskussion gezeigt, dass die Frage nach einer Zulassung der embryonalen Stammzellforschung dazu verleitet, moralisch überformt zu werden. Natürlich gehören moralische Kriterien in die Diskussion um die Biomedizin, gerade dann, wenn der Umgang mit dem menschlichen Lebensprozess verhandelt wird. Allerdings lehrt die Erfahrung, dass immer dann, wenn es um gut oder böse und damit ums Ganze geht, der moralische Diskurs allzu schnell einen Führungsanspruch behauptet und eine nüchterne Auseinandersetzung mit den entscheidenden Problemen in der Sache blockiert. In diesem Sinne bietet die Diskussion um die Stammzellforschung auch Anlass darüber nachzudenken, in welchem Verhältnis Recht, Moral, Wissenschaft und Glaube zueinander stehen und welche Restriktionen moralische Kommunikation produziert.
Nachdem sich der Bundestag in seinem Grundsatzbeschluss für eine kontrollierte Forschung an embryonalen Stammzellen ausgesprochen hat, ist es zu begrüßen, dass diese Entscheidung nun innerhalb kürzester Zeit auf eine rechtliche Grundlage gestellt wurde. Bei allen Vorbehalten, die ich hinsichtlich einzelner Regelungen des Stammzellgesetzes hege, ist dieses Gesetz ein klares Signal an die Wissenschaft für eine wichtige und wie ich meine auch ethisch gebotene Forschung. Für mich stellte sich mit der Verabschiedung des Gesetzes nicht nur die Frage, wie wir unserer Verantwortung gegenüber dem menschlichen Leben gerecht werden, sondern auch, wie wir grundsätzlich mit Wissenschaft und Forschung in unserem Land umgehen. Es wäre unverantwortlich gewesen, deutschen Spitzenforschern einen Riegel vorzuschieben, die ja ihr Forschungsvorhaben ungeachtet einer international rasanten Entwicklung ganz bewusst zurückgestellt hatten, um dem Bundestag einen Willensbildungsprozess zu ermöglichen, obgleich der Import embryonaler Stammzellen damals uneingeschränkt rechtlich erlaubt war. Das Signal, das wir mit einem „Nein“ – ganz unabhängig vom konkreten Fall der Stammzellforschung – abgegeben hätten, hätte gelautet, dass sich es sich nicht lohnt, der Politik gegenüber Vertrauen entgegen zu bringen, dass man auf eine Teilhabe Deutschlands an einem der weltweit wichtigsten biomedizinischen Forschungsvorhaben keinen Wert legt und dass uns gleichgültig ist, ob deutsche Wissenschaftler, die zu den international führenden Köpfen gehören, ins Ausland abwandern. Wir hätten Forschungspolitik als Gefahrenabwehrpolitik betrieben – mit weitreichenden Folgen für das Forschungsklima insgesamt.
Ein solch verheerendes Signal ist glücklicherweise ausgeblieben. Stattdessen ist es uns gelungen, den Einstieg in eine innovative Wissenschaft mit der Chance auf die Heilung schwerster und bislang unheilbarer Krankheiten zu verbinden.
Es sind im Wesentlichen drei zentrale Gründe, weshalb ich mich für die Forschung an embryonalen Stammzellen ausspreche.
Zum einen halte ich die Stammzellforschung – neben dem Humangenomprojekt - für eine der wichtigsten, wenn nicht die wichtigste medizinische Basisinnovation des 21. Jahrhunderts. Die Bedeutung der modernen Biomedizin und der Entschlüsselung des menschlichen Genoms ist durchaus vergleichbar mit derjenigen, welche die kopernikanische Wende für unser Denken hatte. Bildeten die Einsichten von Kopernikus und Galilei die Basis für unser modernes Verständnis der äußeren Welt, könnten die Erkenntnisse über die Programmierung zellulärer Prozesse den entscheidenden Durchbruch für die Entdeckung unserer inneren Welt bringen. Bis vor wenigen Jahren war uns das Wunderwerk des menschlichen Organismus trotz großer Fortschritte in der Mikrobiologie noch mehr oder weniger verschlossen. Wie werden die 100 Billionen Zellen des menschlichen Körpers gesteuert? Welche Rolle spielt dabei das menschliche Genom mit seinen 30.000 Genen und 3 Milliarden Basenpaaren? Welche Prozesse sind für die Regeneration einzelner Organe verantwortlich? Diese Fragen beantworten zu können, ist eine gewaltige Forschungsaufgabe. Nun sind wir dabei, den Schlüssel für das Funktionieren unserer Innenwelt in die Hände zu bekommen. Ich finde, dies ist eine faszinierende Option, auf die wir uns einlassen sollten. Nicht, weil uns etwa an einer Entzauberung oder gar Verdinglichung der menschlichen Existenz gelegen sein müsste. Wir sollten die Chancen der Stammzellforschung und Biotechnologie vielmehr deshalb ergreifen, weil deren Erkenntnisse uns in die Lage versetzen, neue Wege in der Behandlung von Krankheiten zu beschreiten – Wege, die uns bislang verschlossen blieben. Unsere gemeinsame Verantwortung gegenüber dem menschlichen Leben gebietet uns, uns der wissenschaftlichen Erkenntnis nicht zu verschließen, sondern sie in den Dienst des Menschen zu stellen.
Noch befinden wir uns am Anfang dieses Jahrhundertprojekts. Doch die Entwicklung verläuft schneller als wir uns dies noch vor wenigen Jahren vorstellen konnten. Wahrscheinlich ist in keinem Bereich die Beschleunigung unserer Zeit größer als in der Biomedizin. Noch 1988 war man der Meinung, dass die Entschlüsselung des menschlichen Genoms – optimale, damals noch nicht vorhandene Bedingungen vorausgesetzt! - mindestens 100 Jahre dauern würde. Nur 12 Jahre später war mit Hilfe der Bioinformatik die Landkarte des Lebens entworfen. Dies allein zeigt, welch ungeheure Dynamik in der Biomedizin steckt, wie schnell sich das Wissen in diesem Bereich überholt und wie wichtig es ist, sich aus diesem Forschungszweig nicht abzukoppeln. Viele, meist junge Menschen, die sich ihre Meriten vorher in der Wissenschaft verdient haben, haben den Mut, ein eigenes Unternehmen zu gründen und ihr wissenschaftliches Know-how zu investieren. Das, was im 19. und in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts im Bereich der Ingenieurswissenschaften, der Chemie und Physik an fruchtbarem Transfer zwischen Wissenschaft und Unternehmertum stattfand, wiederholt sich heute im Bereich der Biologie und Pharmazie. Es wäre fahrlässig, dieses Klima, in dem Spitzenforschung und Unternehmergeist ein ganz neues, symbiotisches Verhältnis eingehen, im Rückgriff auf starre Dogmen zu zerstören, während die Entwicklung um uns herum rasant fortschreitet. In dem Maße, in dem die klassische Industrie nicht nur im westlichen Teil der Welt zunehmend an Bedeutung für das Bruttosozialprodukt, für die wirtschaftliche Entwicklung und die Schaffung von Arbeitsplätzen verliert, wird das Wissen zum entscheidenden Wirtschaftsfaktor. Nicht manuelle Fähigkeit, sondern Wissen ist heute die wichtigste Ressource unserer Gesellschaft.
Unabhängig davon ist die von hohem emotionalen Engagement geprägte Ablehnung und Dämonisierung der Forschung mit embryonalen Stammzellen für mich ein Indiz für einen insgesamt problematischen Umgang mit den Naturwissenschaften. Ich habe den Eindruck, dass die naturwissenschaftliche Forschung in der Gesellschaft insgesamt zunehmend den nötigen Rückhalt verliert und droht, mehr und mehr unter Generalverdacht gestellt zu werden. Ganz offensichtlich ist der Motor dieser Entwicklung die Angst – Angst vor den Möglichkeiten und potentiellen Folgen, die die Erkenntnisse und deren Anwendungen im Bereich der Physik, Chemie und Biologie im weitesten Sinne eröffnen und nach sich ziehen. Uns ist die jahrelange, erbittert geführte Diskussion um das gentechnisch hergestellte Insulin noch gut in Erinnerung. Heute wird darüber kein Wort mehr verloren, weil es vielen Millionen Menschen hilft und sie aus der Abhängigkeit von nicht selten unverträglichen Stoffen aus Schweinekadavern befreit. Und nun erleben wir dies bei der Stammzellforschung und der Gentechnik wieder. Francis Fukujama hat seinem Irrtum vom angeblichen „Ende der Geschichte“ nun einen weiteren Irrtum vom „Ende des Menschen“ hinzugefügt.
Allerdings weist die bisweilen hysterische Ablehnung der Forschung mit embryonalen Stammzellen meines Erachtens noch eine Besonderheit auf. Ich glaube, dass die Stammzellforschung für viele Menschen eine Projektionsfläche für allgemeine Ängste bietet, die mit der Sache selbst nichts oder nur wenig zu tun haben, z.B. für die Angst vor den Folgen der Globalisierung, vor wirtschaftlichen, kulturellen oder wissenschaftlichen Prozessen, die der einzelne nicht durchschaut. Warum ist dies so? Dies ist wahrscheinlich deshalb so, weil die Stammzellforschung es ihren Kritikern besonders leicht macht, sie moralisch abzulehnen. Denn ihre moralische Ablehnung kostet dem Einzelnen unmittelbar nichts; sie ist für den Einzelnen mit keinen sichtbar schädlichen Konsequenzen verbunden.
Reine Angst war aber noch nie ein guter Ratgeber, zumal wenn sie mit einer hypertrophen Moral verbunden wird. Angst paralysiert und verengt den Blick. Sie produziert von irrationalen Erwägungen getragene Entscheidungen, die nur das Risiko sehen und Katastrophenszenarien entwickeln. Und sie immunisiert gegen jede Abwägung, die auch nach dem Nutzen neuer Erkenntnisse und Fähigkeiten für den Menschen fragt. Die Folgen einer solchen Apologie des Verzichts auf innovative Forschung können wir bereits jetzt beobachten. Sie reichen von erschreckenden Bildungsmängeln im Bereich der naturwissenschaftlichen Fächer über das rückläufige Interesse an den naturwissenschaftlichen Studiengängen bis hin zu einem mittlerweile alarmierenden Ungleichgewicht bei den Forschungsausgaben zwischen der EU einerseits und den USA sowie Japan andererseits (die Lücke beträgt schätzungsweise 80 Mrd. Euro jährlich). Nicht ohne Grund hat Tony Blair in diesem Zusammenhang jüngst vor einer „Kultur der Unvernunft“ gewarnt.
Seit gut 20 Jahren forscht man an Stammzellen, seit 4 Jahren wird die Bedeutung embryonaler Stammzellen in den wissenschaftlichen Blick genommen. Diese Forschung wird keineswegs aus der Lust am reinen Experiment heraus betrieben - im Gegenteil. Sie wird deshalb so intensiv betrieben, weil sie die Chance birgt, bislang unheilbare Krankheiten, insbesondere solche des Zentralen Nervensystems, erfolgreich therapieren zu können. Es geht um die Heilung schwerster Krankheiten und Verletzungen, denen wir ohnmächtig gegenüber stehen und die mit z.T. unbeschreiblichem Leiden für die Betroffenen verbunden sind, häufig sogar mit dem sicheren Tod. Der große Vorteil embryonaler Stammzellen gegenüber den adulten Stammzellen liegt darin, dass sie nahezu beliebig vermehrt werden können und sich prinzipiell in jeden Zell- und Gewebetyp ausdifferenzieren lassen. Diese Möglichkeiten sollten wir nutzen. Schon jetzt gibt es begründete Hoffnungen, dass sich die im Tiermodell erzielten Erfolge mit embryonalen Stammzellen auf den Menschen übertragen lassen. Der entscheidende Grund für die Notwendigkeit embryonaler Stammzellforschung ist jedoch, dass sie wichtige Aufschlüsse über die natürliche Zellprogrammierung liefern kann. Nur wenn wir wissen, welche Prozesse der natürlichen Zellprogrammierung zugrunde liegen, wird es uns gelingen, adulte Stammzellen zur Gewinnung spezifischer Zelltypen gezielt zu reprogrammieren. Es gibt daher einen unmittelbaren Zusammenhang zwischen Erfolgen im Bereich der adulten Stammzellen und der vergleichenden Forschung mit embryonalen Stammzellen. Dieser Zusammenhang wird von denjenigen, die die Forschung mit embryonalen Stammzellen unter Verweis auf adulte Stammzellen grundweg ablehnen, leider verkannt. Wenn wir mit der ethisch unstrittigen Forschung an adulten Stammzellen vorankommen wollen, müssen wir uns also notwendigerweise auf die vergleichende Forschung mit embryonalen Stammzellen einlassen.
Ich halte einen Einstieg Deutschlands in die Forschung mit embryonalen Stammzellen nicht nur aus forschungspolitischen und medizinischen Gründen, sondern gerade auch aus ethischen Gründen für dringend erforderlich. Für mich ist diese Forschung nicht bloß ethisch erlaubt, was für sich genommen ja gewisse Vorbehalte impliziert. Ich halte die embryonale Stammzellforschung sogar für ethisch geboten. Schnell wird man in der Diskussion um Stammzellforschung und Gentechnik mit der rhetorischen Frage konfrontiert: Darf der Mensch alles was er kann? Die Frage ist schnell beantwortet: Natürlich nicht; ein Anything goes darf es nicht geben. Interessanter ist für mich in diesem Zusammenhang allerdings die Frage, ob der Mensch etwas unterlassen darf, was er abwenden kann. Mit dem Verhältnis von aktivem Tun und Unterlassen bewegen wir uns auf einem Terrain, das Juristen aus der Handlungslehre ja bestens bekannt ist. Ich halte es für unverantwortlich, schwer kranken Menschen die erforderliche Hilfe oder auch nur die Chance einer Hilfe vorzuenthalten, wenn über die Mittel zur Abwendung von schwerem menschlichen Leid und zur Abwendung von krankheitsbedingtem Tod verfügt wird. Dort, wo der Staat die alleinige Verantwortung für die rechtliche Regelung medizinisch relevanter Forschungsvorhaben trägt, kommt dem Gesetzgeber daher so etwas wie eine Garantenstellung für das Leben künftiger Generationen kranker Menschen zu. Wird er dieser Verantwortung nicht gerecht und verbietet er diese Hilfe gar, versündigt er sich am Menschen. Der uns moralisch und auch durch unsere Verfassung aufgegebene Lebensschutz hat also immer zwei Seiten: Das Verbot, in menschliches Leben ohne hinreichende Rechtfertigung einzugreifen. Und das Gebot, hilfebedürftigen Menschen nicht sehenden Auges ihrem Schicksal zu überlassen. Derjenige, für den nur das Eingriffsverbot gilt, der kennt nur eine Ethik der Gesunden.
Natürlich bin ich mir darüber im Klaren, dass die Wahrnehmung unserer Verantwortung gegenüber schwer kranken Mensch durch die Zulassung der embryonalen Stammzellforschung ihrerseits eine schwierige Abwägung erfordert. Diese Abwägung ist deshalb so schwierig, weil auf beiden Seiten das hohe Gut menschlichen Lebens steht. Allerdings kommt man um eine solche Abwägung auch nicht herum. Wer sich ihr verschließt und der Stammzellforschung ein abwägungsloses Nein entgegenruft, muss sich fragen lassen, ob die Konsequenzen seiner Moral die eigene moralische Intention, menschliches Leben zu bewahren, nicht ad absurdum führen. Mit dem Stammzellgesetz, das den Import embryonaler Stammzellen unter strengen Voraussetzungen nun auf eine einfachgesetzliche Grundlage stellt, ist man den abzuwägenden Gütern im Ansatz gerecht geworden. Erlaubt ist nur ein Import solcher Stammzellen, die aus sogenannten überzähligen befruchteten Eizellen gewonnen wurden und deren Gewinnung durch den Verfügungsberechtigten im Sinne des Rechts des Herkunftslandes zugestimmt wurde. Darüber hinaus muss es sich um ein wissenschaftlich hochrangiges Vorhaben handeln, dessen Qualität sowohl unter medizinischen wie auch unter ethischen Gesichtspunkten einer strengen Vorabkontrolle unterliegt. Dabei haben wir uns mit guten Gründen von der Überzeugung leiten lassen, dass der gesamte Prozess menschlichen Lebens unter besonderer staatlicher Obhut steht, im Rahmen einer Abwägung zwischen dem Lebensrecht künftiger Generationen kranker Menschen und der Forschungsfreiheit einerseits und dem Schutz der extrakorporal befruchteten Eizelle außerhalb des Mutterleibs andererseits, erstere höher zu gewichten sind. Weshalb war diese Entscheidung richtig?
Zunächst handelt es sich bei den betroffenen Eizellen ausschließlich um solche befruchteten Eizellen, hinsichtlich derer bereits eine Entscheidung gegen ihre weitere Fortentwicklung getroffen wurde. Sie werden in einem biologisch abgeschalteten Zustand in Tiefkühlbehältern der Reproduktionsmedizin gelagert und sind damit bereits dem sicheren Verfall preisgegeben noch bevor eine Entscheidung über die Gewinnung von Stammzellen fällt. Hätten wir diese faktisch toten Eizellen wirklich höher gewichten sollen als das Lebensrecht künftiger Generationen schwer kranker Menschen? Ferner galt es zu bedenken, dass diese Eizellen – ob kryokonserviert oder nicht - außerhalb des Mutterleibs aus biologischen Gründen prinzipiell keine Chance haben, sich über ein bestimmtes Stadium hinaus weiter fortzuentwickeln, da sie hierfür unabdingbar auf die Mitwirkung des mütterlichen Organismus‘ angewiesen sind. Erst ab dem Zeitpunkt der Implantation bzw. Nidation beginnt ein Prozess, der unter normalen Umständen kontinuierlich auf die Entwicklung einer Person hinausläuft. Bis zu diesem Zeitpunkt existiert noch nicht einmal in Bezug auf die genetische Ausstattung der befruchteten Eizelle ein individuelles, d.h. unteilbares menschliches Wesen. Im Gegenteil: Denn bis zu diesem Zeitpunkt steht noch nicht fest, ob sich die Eizelle zu einem einzelnen Menschen oder aber zu Mehrlingen oder sogar überhaupt nicht weiter fortentwickeln wird. Wenn die Entwicklung einer befruchteten Eizelle aber noch derart rudimentär ist, dass sie weder Nervenzellen enthält noch auf einen individualisierbaren Menschen hinausläuft, habe ich jedenfalls größte Probleme, eine befruchtete Eizelle außerhalb des Mutterleibs allein unter Verweis auf ihre biologische Ausstattung zu einem menschlichen Individuum wie du und ich zu deklarieren.
Diese Überlegungen führen uns schließlich zum anthropologischen – und vielleicht entscheidenden - Kern des Problems, nämlich der Frage nach unserem Bild vom Menschen. Nun kann man sicher trefflich darüber streiten, ob man sich überhaupt auf eine ontologische Bestimmung des Menschen, also auf die Suche nach demjenigen einlassen sollte, was den Menschen an sich ausmacht. Ich bin mir darüber im Klaren, dass die Frage nach den entscheidenden Wesensmerkmalen des Menschen mit all den Schwierigkeiten behaftet ist, die eine von abgreifbaren Eigenschaften ausgehende und damit ontologische Fragestellung grundsätzlich aufweist. Ab welchem Entwicklungsstadium der menschlichen Physis kann man von einem Menschen sprechen? Gehört zum menschlichen Wesen die Fähigkeit des Denken und Handelns? Oder reicht ein wie immer geartetes Empfinden von Gefühlen, von Schmerz, Glück oder Freude, aus? Die Liste derartiger Fragen ließe sich zwanglos erweitern und provoziert automatisch die Frage nach der Beliebigkeit und Rechtfertigung der gewählten Kriterien. Wenn ich das Wagnis dennoch eingehe, so ist dies einer Plausibilitätsüberprüfung von Argumenten geschuldet, der man sich bei der Beantwortung schwieriger Fragen nicht so ohne weiteres entziehen kann, zumal wenn die Philosophietradition für die hier einschlägige Frage ein mittlerweile reichhaltiges Argumentationsspektrum liefert. Die Frage lautet demnach: Zeichnet sich der Mensch allein durch seine Gene aus?
Ich bin überzeugt: Nein. Einen solchen biologistischen Reduktionismus halte ich für grundlegend falsch! Der Mensch ist mehr als die Summe seiner Gene. Würden wir uns einem solchen Menschenbild verschreiben, müssten wir ja konsequenterweise jede einzelne Körperzelle umfassend schützen, da nahezu jede Körperzelle das gesamte Erbgut beinhaltet. Auch unabhängig davon wäre eine auf die genetische Ausstattung rekurrierende Anthropologie nicht nur mit wesentlichen Einsichten der Philosophie und auch der Theologie, sondern auch mit unserem alltäglichen Bild vom Menschen unvereinbar – ein Menschenbild, das maßgeblich durch die Aufklärung und insbesondere die christliche und jüdische Religion beeinflusst ist. Der Mensch, wie er uns begegnet, gleichgültig ob jung oder alt, ob gesund oder behindert, ist immer ein handelndes und mit der Gabe des Erlebens beschenktes Wesen. Er ist ein in soziale Zusammenhänge gestelltes und in seinem Denken und Fühlen entscheidend durch seine Umwelt geprägtes Wesen. Er ist ein Wesen, das sich im Unterschied zum Tier von den Determinierungen der Natur lösen und sein Schicksal in die eigene Hand nehmen kann. Dazu zählen gerade auch die Gabe des Forschens und Erkennens und die Möglichkeit, die eigene Erkenntnis in den Dienst am Menschen zu stellen. In jedem Fall ist der Mensch ein mit der Fähigkeit zu einer eigenen, individuellen Geschichte ausgestattetes Wesen. Darauf haben führende Theologen im Zusammenhang mit der Stammzelldiskussion zurecht hingewiesen. Ich bin froh, dass gerade aus dem Bereich der Theologie dieser wichtige Einwand gegen den gerade aus den Kirchen vernehmbaren biologischen Determinismus vorgebracht wurde.
Ich halte die jetzt gefundene Regelung mit Blick auf den Schutz der extrakorporal befruchteten Eizelle im Übrigen auch unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten für unangreifbar. Dies gilt unabhängig davon, ob man in der Verpflichtung des Staates zum Schutz der Menschenwürde gemäß Artikel 1 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes in erster Linie ein auf den Geltungsbereich des Grundgesetzes beschränktes subjektives Abwehrrecht oder ein objektives Prinzip unserer Rechtsordnung erblickt, das auch bei der innerstaatlichen Regelung hinsichtlich eines im Ausland stattfindenden Handelns – nämlich der Gewinnung embryonaler Stammzellen – zu beachten ist. Darüber, was den Menschen zum Menschen macht, schweigt sich unser Grundgesetz aus. Ich bin aber sicher, dass die Väter unserer Verfassung keine Chromosomensätze vor Augen hatten, als sie dem Menschen die Handlungs-, Meinungs- und Religionsfreiheit garantierten. Auch aus der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts lässt sich meines Erachtens kein umfassender Schutz der befruchteten Eizelle außerhalb des Mutterleibs herleiten. So hat das Verfassungsgericht ja explizit keine Aussage darüber getroffen, ob und inwieweit eine extrakorporal befruchtete Eizelle vor ihrer Implantation den Schutz unserer Rechtsordnung genießt. Es hatte im Zusammenhang mit dem Schwangerschaftsabbruch lediglich darüber zu entscheiden gehabt, ob „vom Abschluss der Einnistung des befruchteten Eies in der Gebärmutter [...] bis zum Beginn der Geburt“ menschliches Leben durch Artikel 1 Absatz 1 und Artikel 2 Absatz 2 des Grundgesetzes geschützt wird. Dabei hat es dem menschlichen Entwicklungsprozess noch nicht einmal innerhalb dieses Zeitraums einen absoluten Schutz eingeräumt, sondern ihn im Ergebnis für bestimmte Fälle hinter die kollidierenden Grundrechte der Mutter aus den Artikeln 1, 2 und 6 des Grundgesetzes zurücktreten lassen. Aus den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts hat der Gesetzgeber dann mit § 218 a StGB den Schluss gezogen, dass eine Schwangerschaft in den Fällen einer Not- und Konfliktlage für die Schwangere unter engen Voraussetzungen abgebrochen werden kann. Hätten wir die Forschung an embryonalen Stammzellen mit dem Argument gänzlich verboten, dass eine befruchtete Eizelle bereits vor ihrer Implantation bzw. Nidation einen absoluten Schutz genießt, hätten wir uns im Übrigen ganz erhebliche Wertungswidersprüche in Bezug auf die Verwendung nidationshemmender Mittel eingehandelt. Deren Verwendung wird aufgrund von § 218 Absatz Satz 2 StGB ja von vornherein nicht als ein Schwangerschaftsabbruch definiert und ist somit explizit erlaubt, obgleich sie zur Zerstörung einer befruchteten Eizelle führt. Und das in großen Zahlen. Überhaupt finde ich es irritierend, wie selbstverständlich der Begriff der Menschenwürde herangezogen wird, wenn es um eine mikroskopisch kleine befruchtete Eizelle im Reagenzglas geht, während über die jährlich etwa 200.000 Schwangerschaftsabbrüche praktisch kein Wort verloren wird. Ich möchte hier nicht die geltenden Regeln zum Schwangerschaftsabbruch infrage stellen. Die Tatsache allerdings, dass einerseits ein mittlerweile großer Konsens darüber herrscht, dass konfliktauslösende oder medizinisch indizierte Schwangerschaftsabbrüche, bei denen es immerhin um empfindendes menschliches Leben geht, durch unsere Rechtsordnung zumindest ermöglicht werden dürfen, andererseits eine von hohen ethischen Zielsetzungen getragene Forschung misstrauisch beargwöhnt wird, scheint für mich ein weiteres Indiz dafür zu sein, dass bei der Ablehnung der embryonalen Stammzellforschung häufig sachfremde Ängste und eine aus gänzlich anderen Motiven gespeiste Moral eine Rolle spielen. Diese Moral wird so übermächtig, dass sie mit Blick auf die verfassungsgerichtliche Feststellung, dass es sich ab dem Zeitpunkt der abgeschlossenen Verschmelzung von Ei- und Samenzelle um menschliches und sich als menschliches Leben fortentwickelndes Leben handelt, auf dessen uneingeschränkten Schutz schließt. Abgesehen davon, dass eine solche Argumentation weder den verfassungsrechtlichen Stellenwert der Forschungsfreiheit noch das Leben und die körperliche Unversehrtheit künftiger Generationen berücksichtigt, liefe ein solcher Schluss praktisch auf eine Verpflichtung der Eizellspenderin hinaus, ihre extrakorporal befruchtete Eizelle aufzunehmen. Denn außerhalb des Mutterleibes hat die befruchtete Eizelle ja keine Lebenschance; und von einem uneingeschränkten Schutz kann im Fall einer Lagerung bei minus 170 Grad, die alle biologischen Funktionen blockiert, wohl kaum die Rede sein. Dass sich ein solches Implantationsgebot aus unserer Verfassung ableiten lässt, entzieht sich jedoch schlechterdings meinem Vorstellungsvermögen. Im Übrigen würde man, wenn man von der biologisch unbezweifelbaren Tatsache, dass mit der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle der menschliche Lebensprozess in Gang gesetzt wird, bereits auf den normativen Schutz schließt, meines Erachtens einen naturalistischen Fehlschluss begehen, dessen logische Problematik uns ja seit David Hume bekannt ist.
Diese prinzipiellen Probleme im Zusammenhang mit dem normativen Schutz der befruchteten Eizelle außerhalb des Mutterleibes wurden mit der Verabschiedung des Stammzellgesetzes keineswegs ad acta gelegt. Für den Fall, dass die Präimplantationsdiagnostik künftig explizit geregelt würde, dürfte die Frage nach dem Schutz der befruchteten Eizelle ganz sicher wieder im Zentrum der Auseinandersetzung stehen – wenn auch unter leicht verändertem Vorzeichen.
Trotz vieler Chancen, die das Stammzellgesetz einer verantwortlichen Wissenschaft nunmehr eröffnet, möchte ich hinter dieses Gesetz in seiner jetzigen Form dennoch einige Fragezeichen setzen. Sie betreffen sowohl grundsätzliche wie auch forschungspraktische Erwägungen. Zunächst halte ich aus prinzipiellen wissenschafts- und forschungspolitischen Gründen, die ich bereits dargelegt habe, die Rechtsfigur des Verbots mit Erlaubnisvorbehalt, durch die der Stammzellimport grundsätzlich verboten wird, für äußerst fragwürdig. Die Botschaft, die damit ausgesendet wird, lautet nämlich, dass nicht nur das wissenschaftliche Engagement in der vergleichenden Stammzellforschung als einem der innovativsten medizinischen Forschungsbereiche, sondern sogar eine Forschung als sozial unerwünscht betrachtet wird, deren Ziel die Überwindung bislang unüberwindbarer Therapieschranken ist und damit von einem zutiefst humanen Anliegen getragen ist. Hier wäre ein Weniger an Restriktion ein Mehr für das in unserem Land herrschende Forschungsklima gewesen.
Für weitaus schwerwiegender erachte ich jedoch die jetzt gefundene Stichtagsregelung. Ich befürchte, sie könnte dazu führen, dass die eigentliche gesetzgeberische Intention, in eine vergleichende Forschung mit adulten und embryonalen Stammzellen einzusteigen, ad absurdum geführt werden könnte. Niemand weiß, ob die weltweit schätzungsweise 70 bis 80 embryonalen Stammzelllinien, von denen uns auch nur ein Teil zur Verfügung steht, ausreichend stabil und zugleich rein genug sind, um mit ihnen erfolgreich zu arbeiten. Sollte dies nicht der Fall sein, müssten wir das Gesetz ändern oder uns endgültig aus der Stammzellforschung ausklinken. Nach den Erfahrungen mit der zurückliegenden, sehr mühsamen Diskussion sehe ich für eine etwaige Änderung der Stichtagsregelung aber praktisch keine Chance. Die nun eingetretene Unsicherheit hätten wir uns ersparen können, wenn wir uns auf einen nacheilenden Stichtag verständigt hätten, der sich am Zeitpunkt des jeweiligen Antrags auf Zulassung des Imports orientiert. Noch mehr gewonnen hätten wir freilich, hätten wir uns nicht die Beschränkung auf den bloßen Import auferlegt, sondern auch die Gewinnung embryonaler Stammzellen in Deutschland erlaubt. Dies wäre aus forschungspolitischen wie –praktischen Gründen sinnvoll und im Hinblick auf die mit die mit dem Stammzellgesetz bereits getroffene Grundsatzentscheidung zugunsten einer Forschung mit embryonalen Stammzellen nur konsequent gewesen. Mit der jetzigen Regelung treiben wir die deutsche Wissenschaft in die Abhängigkeit von ausländischen Einrichtungen. Wir machen sie abhängig vom Umfang und der Qualität des weltweit zur Verfügung stehenden Angebots wie auch von bestehenden Verwertungsrechten an den infrage kommenden Stammzelllinien. Vor allem aber ist nicht wirklich nachzuvollziehen, weshalb man in Deutschland zwar an den Früchten einer im Ausland vorgenommenen Laborarbeit partizipieren darf, einem diese Laborarbeit selbst in Deutschland aber verboten ist. Bei allem Verständnis für einen möglichst behutsamen Umgang mit der befruchteten menschlichen Eizelle: Diese Form von Doppelmoral steht Deutschland nicht gut zu Gesicht und diskreditiert unausgesprochen die Stammzellforschung etwa in den USA, in Großbritannien und Israel, in Ländern, die sich allesamt denselben Grundwerten des Zusammenlebens verpflichtet sehen wie wir.
Für besonders unglücklich halte ich schließlich die Regelungen zur Strafbarkeit der Beteiligung an der Gewinnung neuer Stammzelllinien im Ausland. Schon jetzt sind deutsche Wissenschaftler tief verunsichert, was sie noch dürfen und mit welcher Handlung sie sich bereits strafbar machen. Dies betrifft die einschlägigen Strafvorschriften des Embryonenschutzgesetzes, die im Zusammenhang mit den Strafvorschriften des Stammzellgesetzes und dem § 9 Absatz 2 Satz 2 des Strafgesetzbuches zu sehen sind. So macht sich nach § 2 Absatz 1 des Embryonenschutzgesetzes in Verbindung mit § 9 Absatz 2 Satz 2 des Strafgesetzbuches strafbar, wer sich von Deutschland aus an der Gewinnung von embryonalen Stammzellen im Ausland beteiligt, auch wenn die Gewinnung nach dem einschlägigen Recht im Ausland selbst nicht strafbar ist. Demgegenüber sah der Entwurf des Stammzellgesetzes ursprünglich vor, dass sich nicht strafbar macht, wer sich von Deutschland aus an im Ausland durchgeführten Forschungsarbeiten mit dort bereits bestehenden Stammzellen beteiligt, die nach den Vorschriften des Stammzellgesetzes nicht eingeführt und verwendet werden dürfen. Dies sollte durch einen zusätzlichen Absatz 3 in § 13 des Stammzellgesetzes sichergestellt werden. Diese meines Erachtens vernünftige Regelung hätte nämlich die Anwendbarkeit des § 9 Absatz 2 Satz 2 des Strafgesetzbuches ausgeschlossen. Sinn und Zweck dieses Ausschlusses war, die internationale Zusammenarbeit bei der Forschung mit embryonalen Stammzellen nicht über Gebühr zu gefährden. Leider wurde dieser wichtige Passus im letzten Moment wieder gestrichen. Das Argument dafür lautete, dass jede denkbare Forschungsbeteiligung an embryonalen Stammzellen, die nach dem 1. Januar 2002 etabliert werden, unbedingt verhindert werden müsse. Der Preis hierfür ist hoch. Wir behindern unsere Forscher und verlieren dabei jede Sensibilität für die international vernetzte Forschungspraxis.
Viel Licht, was die grundsätzliche Entscheidung für einen Stammzellimport anbelangt, und Schatten bei der konkreten Umsetzung – so lautet mein Resümee. Ich hoffe, dass wir Forschungspolitik in Deutschland künftig mutiger und mit mehr Realitätssinn betreiben, vor allem dann, wenn es um eine innovative und ethisch wertvolle Forschung geht. Vor allem wünsche ich mir, dass wir uns ein richtiges Bild von der Wissenschaft machen. Diesen Wunsch beziehe ich ganz bewusst nicht ausschließlich auf die Naturwissenschaften, sondern in gleicher Weise auf die Geistes- und Sozialwissenschaften. Wissenschaft produziert keine endgültigen Wahrheiten. Erst recht dürfen wir von der Wissenschaft nicht verlangen, dass sie uns Beweise für die Richtigkeit einer erst noch zu beweisenden These liefert. Deshalb ist es töricht, von der Stammzellforschung den Beweis zu fordern, dass die Forschung mit embryonalen Stammzellen entsprechende Therapieerfolge tatsächlich garantiert. Wissenschaft ist das ständige Hinterfragen bereits erlangter Forschungsergebnisse. Wenn wir die Chancen ergreifen wollen, die uns die Wissenschaft für unser Leben und Zusammenleben bietet, dann sollten wir ihr die Freiheitsgrade zubilligen, die sie benötigt, um dem Ziel näher zu kommen.
Anlässlich des Gedenktages für die Opfer des Nationalsozialismus am 27. Januar fordert der Parlamentarische Staatssekretär Peter Hintze (CDU) junge Menschen in Wuppertal auf, sich an dem Jugendwettbewerb „DenkT@g“ zu beteiligen. Der von der Konrad-Adenauer-Stiftung ausgeschriebene Wettbewerb steht unter dem aktuellen Motto „Gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus“.
Gefragt ist die Gestaltung von Internetseiten oder Videos, mit denen den Opfern der NS-Diktatur gedacht oder sich mit Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus heute auseinandergesetzt wird. Teilnehmen können Jugendliche zwischen 16 und 22 Jahren oder Schulklassen. Einsendeschluss ist der 31.10.2012. Die Preisverleihung findet am 27. Januar 2013 in Berlin statt. Nähere Informationen im Internet unter www.denktag.de
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Der Wuppertaler Bundestagsabgeordnete und Parlamentarische Staatssekretär Peter Hintze gibt bekannt: Der Deutsche Bundestag lädt gemeinsam mit der Bundeszentrale für politische Bildung und der Jugendpresse Deutschland mittlerweile zum neunten Mal 30 junge Journalistinnen und Journalisten zu einem Workshop vom 25. bis 30. März 2012 nach Berlin ein. Bewerben können sich Jugendliche im Alter zwischen 16 und 20 Jahren.
Eine Woche lang werden die Jugendlichen hinter die Kulissen des parlamentarischen und medialen Geschehens in der Hauptstadt blicken. Sie hospitieren in Redaktionen, begleiten Hauptstadtkorrespondenten, diskutieren mit Abgeordneten aller Fraktionen, besuchen Plenarsitzungen im Deutschen Bundestag und erstellen eine eigene Veranstaltungszeitung.
„Auftrag Gesellschaft. Zwischen Ehre und Amt - Dein Dienst für die Demokratie?“ heißt der Titel der Veranstaltung in diesem Jahr. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden sich mit der Rolle des bürgerschaftlichen Engagement - sei es im Ehrenamt, Freiwilligen Sozialen Jahr, Freiwilligen Wehrdienst oder Bundesfreiwilligendienst - im gesamtdemokratischen Getriebe auseinandersetzen.
Bewerben können sich interessierte Jugendliche mit einem Artikel oder einem Video-/Audiobeitrag zu einem Thema, das auf der Homepage bundestag.jugendpresse.de näher erläutert ist. Bewerbungsschluss ist der 31. Januar 2012.
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Die Bundesregierung wird das Mehrgenerationenhaus des Nachbarschaftsheims Wuppertal auch weiterhin fördern. Die Förderung erfolgt durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Rahmen des Programms zu Sicherung der Mehrgenerationenhäuser. Aus Mitteln des Bundes und des Europäischen Sozialfonds wurden bundesweit 450 Mehrgenerationhäuser für eine Förderung mit je 30.000 Euro ausgewählt. Dies teilt der Parlamentarische Staatssekretär Peter Hintze (CDU) mit. [...] Mehr...