Peter Hintze für uns in den Bundestag
Peter Hintze für uns in den Bundestag
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06. Juni 2002

Chancen und Unzulänglichkeiten des Stammzellgesetzes

Vortrag von Peter Hintze MdB vor der Juristischen Fakultät Universität Potsdam Wer im Jahr 2001 die öffentliche Debatte in Deutschland um die Forschung an embryonalen Stammzellen verfolgt hat, der konnte den Eindruck gewinnen, ein moralischer Bürgerkrieg stünde kurz vor dem Ausbruch.

Der Ton verschärfte sich immer mehr. Deutsche Forscher bekamen Drohbriefe. Bundespräsi­dent Rau forderte laut ein Nein, Altbundespräsident Professor Herzog trat für ein klares Ja ein. Die Amtskirchen opponierten, zahlreiche Hochschullehrer der Theologie befürworteten dage­gen die Forschung.

Die Bundestagsdebatte zum Stammzellgesetz war zugleich Höhepunkt und Abschluss der öffentlichen Auseinandersetzung um dieses Thema. In der vergangenen Woche hat der Bundes­rat das Stammzellgesetz passieren lassen, ohne dass dieser Vorgang öffentliche Aufmerksamkeit fand. Auch wenn ich mit wichtigen Bestimmungen des Gesetzes nicht einverstanden bin, so sehe ich doch den Beitrag zum Rechtsfrieden, den das Stammzellgesetz leistet.

Mit dem Hinweis auf die Härte der Auseinandersetzung habe ich bereits die besonderen Schwierigkeiten angedeutet, mit der wir es bei der rechtlichen Regelung der Stammzellfor­schung zu tun haben. Die Schwierigkeiten liegen zum einen darin begrün­det, dass ein hinreichend abgewogenes Urteil in dieser Sa­che ein Mindestmaß an einschlägigen naturwissenschaftlichen und verfassungs­rechtlichen Kenntnissen, an ethischem Urteilsver­mögen und auch an Kenntnis der einschlägigen Forschungs­praxis erfordert.

Zum ande­ren hat die Diskussion gezeigt, dass die Frage nach einer Zulassung der embryona­len Stammzellforschung dazu verleitet, moralisch überformt zu werden. Natürlich gehören mo­ralische Kriterien in die Diskussion um die Biomedizin, gerade dann, wenn der Umgang mit dem menschlichen Lebensprozess verhandelt wird. Allerdings lehrt die Erfahrung, dass immer dann, wenn es um gut oder böse und damit ums Ganze geht, der moralische Diskurs allzu schnell einen Führungsanspruch behauptet und eine nüchterne Auseinandersetzung mit den entscheidenden Problemen in der Sache blockiert. In diesem Sinne bietet die Diskussion um die Stammzellforschung auch Anlass darüber nachzudenken, in welchem Verhältnis Recht, Moral, Wissen­schaft und Glaube zueinander stehen und welche Restriktionen moralische Kommu­nikation produziert.

Nachdem sich der Bundestag in seinem Grundsatzbeschluss für eine kontrollierte Forschung an embryonalen Stammzellen ausgesprochen hat, ist es zu begrüßen, dass diese Entschei­dung nun innerhalb kürzester Zeit auf eine rechtliche Grundlage gestellt wurde. Bei allen Vorbehalten, die ich hinsichtlich einzel­ner Regelungen des Stammzellgesetzes hege, ist dieses Ge­setz ein klares Signal an die Wissenschaft für eine wichtige und wie ich meine auch ethisch gebotene Forschung. Für mich stellte sich mit der Verabschiedung des Gesetzes nicht nur die Frage, wie wir unserer Verantwortung gegenüber dem mensch­lichen Leben gerecht werden, sondern auch, wie wir grundsätz­lich mit Wissenschaft und Forschung in unserem Land umge­hen. Es wäre unverantwortlich gewesen, deutschen Spitzenfor­schern einen Riegel vorzu­schieben, die ja ihr Forschungsvor­haben ungeachtet einer international rasanten Ent­wicklung ganz bewusst zurückgestellt hatten, um dem Bundestag einen Willensbil­dungsprozess zu ermöglichen, obgleich der Import embryonaler Stammzellen damals uneingeschränkt rechtlich erlaubt war. Das Signal, das wir mit einem „Nein“ – ganz unab­hängig vom konkreten Fall der Stammzellforschung – abgege­ben hätten, hätte ge­lautet, dass sich es sich nicht lohnt, der Po­litik gegenüber Vertrauen entgegen zu bringen, dass man auf eine Teilhabe Deutschlands an einem der weltweit wichtigsten biomedizinischen Forschungsvorhaben keinen Wert legt und dass uns gleichgültig ist, ob deutsche Wissenschaftler, die zu den international führenden Köpfen gehören, ins Ausland abwandern. Wir hätten Forschungspolitik als Gefahrenabwehrpoli­tik betrieben – mit weitreichenden Folgen für das Forschungs­klima insgesamt.

Ein solch verheerendes Signal ist glücklicherweise ausgeblie­ben. Stattdessen ist es uns gelungen, den Einstieg in eine in­novative Wissenschaft mit der Chance auf die Heilung schwerster und bislang unheilbarer Krankheiten zu verbinden.

Es sind im Wesentlichen drei zentrale Gründe, weshalb ich mich für die Forschung an embryonalen Stammzellen ausspre­che.

Zum einen halte ich die Stammzellforschung – neben dem Hu­mangenomprojekt - für eine der wichtigsten, wenn nicht die wichtigste medizinische Basisinnovation des 21. Jahrhunderts. Die Bedeutung der modernen Biomedizin und der Entschlüs­selung des menschlichen Genoms ist durchaus vergleichbar mit derjenigen, welche die ko­pernikanische Wende für unser Den­ken hatte. Bildeten die Einsichten von Koperni­kus und Galilei die Basis für unser modernes Verständnis der äußeren Welt, könnten die Erkenntnisse über die Programmierung zellulärer Prozesse den entscheidenden Durchbruch für die Entdeckung unserer inneren Welt bringen. Bis vor wenigen Jah­ren war uns das Wunderwerk des menschlichen Organismus trotz großer Fortschritte in der Mikrobiologie noch mehr oder weniger ver­schlossen. Wie werden die 100 Billi­onen Zellen des menschli­chen Körpers gesteuert? Welche Rolle spielt dabei das menschliche Genom mit seinen 30.000 Genen und 3 Milliarden Basenpaaren? Wel­che Prozesse sind für die Regeneration ein­zelner Organe verantwortlich? Diese Fra­gen beantworten zu können, ist eine gewaltige Forschungsaufgabe. Nun sind wir da­bei, den Schlüssel für das Funktionieren unserer Innenwelt in die Hände zu bekom­men. Ich finde, dies ist eine faszinierende Option, auf die wir uns einlassen sollten. Nicht, weil uns etwa an einer Entzauberung oder gar Verdinglichung der menschli­chen Existenz gelegen sein müsste. Wir sollten die Chancen der Stammzellfor­schung und Biotechnologie vielmehr deshalb ergreifen, weil deren Erkenntnisse uns in die Lage versetzen, neue Wege in der Behandlung von Krankheiten zu beschrei­ten – Wege, die uns bislang verschlossen blieben. Unsere gemein­same Verantwor­tung gegenüber dem menschlichen Leben ge­bietet uns, uns der wissenschaftlichen Erkenntnis nicht zu ver­schließen, sondern sie in den Dienst des Menschen zu stellen.

Noch befinden wir uns am Anfang dieses Jahrhundertprojekts. Doch die Entwicklung verläuft schneller als wir uns dies noch vor wenigen Jahren vorstellen konnten. Wahrscheinlich ist in keinem Bereich die Beschleunigung unserer Zeit größer als in der Biomedizin. Noch 1988 war man der Meinung, dass die Entschlüsselung des menschlichen Genoms – optimale, damals noch nicht vorhandene Bedingungen vor­ausgesetzt! - mindes­tens 100 Jahre dauern würde. Nur 12 Jahre später war mit Hilfe der Bioinformatik die Landkarte des Lebens entworfen. Dies al­lein zeigt, welch ungeheure Dynamik in der Biomedizin steckt, wie schnell sich das Wissen in diesem Bereich überholt und wie wichtig es ist, sich aus diesem Forschungszweig nicht abzu­koppeln. Viele, meist junge Menschen, die sich ihre Me­riten vorher in der Wissenschaft verdient haben, haben den Mut, ein eigenes Unternehmen zu gründen und ihr wissenschaftliches Know-how zu investieren. Das, was im 19. und in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts im Bereich der Ingenieurswis­sen­schaften, der Chemie und Physik an fruchtbarem Transfer zwi­schen Wissen­schaft und Unternehmertum stattfand, wiederholt sich heute im Bereich der Biologie und Pharmazie. Es wäre fahrlässig, dieses Klima, in dem Spitzenforschung und Un­ter­nehmergeist ein ganz neues, symbiotisches Verhältnis einge­hen, im Rückgriff auf starre Dogmen zu zerstören, während die Entwicklung um uns herum rasant fortschreitet. In dem Maße, in dem die klassische Industrie nicht nur im westlichen Teil der Welt zunehmend an Bedeutung für das Bruttosozialprodukt, für die wirtschaftliche Entwicklung und die Schaffung von Arbeits­plätzen verliert, wird das Wissen zum ent­scheidenden Wirt­schaftsfaktor. Nicht manuelle Fähigkeit, sondern Wissen ist heute die wichtigste Ressource unserer Gesellschaft.

Unabhängig davon ist die von hohem emotionalen Engagement geprägte Ablehnung und Dämonisierung der Forschung mit embryonalen Stammzellen für mich ein Indiz für einen insge­samt problematischen Umgang mit den Naturwissenschaften. Ich habe den Eindruck, dass die naturwissenschaftliche For­schung in der Gesellschaft insgesamt zunehmend den nötigen Rückhalt verliert und droht, mehr und mehr unter Generalver­dacht gestellt zu werden. Ganz offensichtlich ist der Motor die­ser Ent­wicklung die Angst – Angst vor den Möglichkeiten und potentiellen Folgen, die die Erkenntnisse und deren Anwen­dungen im Bereich der Physik, Chemie und Biologie im weites­ten Sinne eröffnen und nach sich ziehen. Uns ist die jahrelange, erbittert geführte Diskussion um das gentechnisch hergestellte Insulin noch gut in Erinnerung. Heute wird darüber kein Wort mehr verloren, weil es vielen Millio­nen Menschen hilft und sie aus der Abhängigkeit von nicht selten unver­träglichen Stoffen aus Schweinekadavern befreit. Und nun erle­ben wir dies bei der Stammzell­forschung und der Gentechnik wieder. Francis Fukujama hat seinem Irrtum vom angeblichen „Ende der Geschichte“ nun einen weiteren Irrtum vom „Ende des Menschen“ hinzugefügt.

Allerdings weist die bisweilen hysterische Ablehnung der For­schung mit embryonalen Stammzellen meines Erachtens noch eine Besonderheit auf. Ich glaube, dass die Stammzellfor­schung für viele Menschen eine Projektionsfläche für allge­meine Ängste bietet, die mit der Sache selbst nichts oder nur wenig zu tun haben, z.B. für die Angst vor den Folgen der Glo­balisierung, vor wirtschaftlichen, kulturellen oder wissenschaftli­chen Prozessen, die der einzelne nicht durchschaut. Warum ist dies so? Dies ist wahrscheinlich deshalb so, weil die Stamm­zellforschung es ihren Kritikern besonders leicht macht, sie mo­ralisch abzulehnen. Denn ihre moralische Ablehnung kostet dem Einzelnen unmittelbar nichts; sie ist für den Einzelnen mit keinen sichtbar schädlichen Konsequenzen ver­bunden.

Reine Angst war aber noch nie ein guter Ratgeber, zumal wenn sie mit einer hypertrophen Moral verbunden wird. Angst paraly­siert und verengt den Blick. Sie produziert von irrationalen Er­wägungen getragene Entscheidungen, die nur das Ri­siko se­hen und Katastrophenszenarien entwickeln. Und sie immuni­siert gegen jede Abwägung, die auch nach dem Nutzen neuer Erkenntnisse und Fähigkeiten für den Menschen fragt. Die Fol­gen einer solchen Apologie des Verzichts auf innovative For­schung können wir bereits jetzt beobachten. Sie reichen von erschreckenden Bil­dungsmängeln im Bereich der naturwissen­schaftlichen Fächer über das rückläufige Interesse an den na­turwissenschaftlichen Studiengängen bis hin zu einem mittler­weile alarmierenden Ungleichgewicht bei den Forschungsaus­gaben zwischen der EU einerseits und den USA sowie Japan andererseits (die Lücke beträgt schätzungs­weise 80 Mrd. Euro jährlich). Nicht ohne Grund hat Tony Blair in diesem Zusam­men­hang jüngst vor einer „Kultur der Unvernunft“ gewarnt.

Seit gut 20 Jahren forscht man an Stammzellen, seit 4 Jahren wird die Bedeutung embryonaler Stammzellen in den wissen­schaftlichen Blick genommen. Diese Forschung wird keines­wegs aus der Lust am reinen Experiment heraus betrieben - im Gegenteil. Sie wird deshalb so intensiv betrieben, weil sie die Chance birgt, bislang unheilbare Krankheiten, insbesondere solche des Zentralen Nervensystems, erfolgreich therapieren zu können. Es geht um die Hei­lung schwerster Krankheiten und Verletzungen, denen wir ohnmächtig gegenüber stehen und die mit z.T. unbeschreiblichem Leiden für die Betroffenen verbun­den sind, häufig sogar mit dem sicheren Tod. Der große Vorteil embryonaler Stammzellen gegenüber den adulten Stammzellen liegt darin, dass sie nahezu beliebig vermehrt werden können und sich prinzipiell in jeden Zell- und Ge­webetyp ausdifferenzie­ren lassen. Diese Möglichkeiten sollten wir nutzen. Schon jetzt gibt es begründete Hoffnungen, dass sich die im Tiermodell er­zielten Erfolge mit embryona­len Stammzellen auf den Men­schen übertragen lassen. Der entscheidende Grund für die Notwendigkeit embryonaler Stammzellforschung ist jedoch, dass sie wichtige Aufschlüsse über die natürliche Zellprogram­mierung liefern kann. Nur wenn wir wis­sen, welche Prozesse der natürlichen Zellprogrammierung zugrunde liegen, wird es uns gelingen, adulte Stammzellen zur Gewinnung spezifischer Zelltypen gezielt zu reprogrammieren. Es gibt daher einen un­mittelbaren Zusammenhang zwischen Er­folgen im Bereich der adulten Stammzellen und der vergleichenden Forschung mit embryonalen Stammzellen. Dieser Zusammenhang wird von denjenigen, die die For­schung mit embryonalen Stammzellen unter Verweis auf adulte Stammzellen grund­weg ablehnen, lei­der verkannt. Wenn wir mit der ethisch unstrittigen Forschung an adulten Stammzellen vorankommen wollen, müssen wir uns also notwendigerweise auf die vergleichende Forschung mit embryonalen Stammzellen einlassen.

Ich halte einen Einstieg Deutschlands in die Forschung mit embryonalen Stammzel­len nicht nur aus forschungspolitischen und medizinischen Gründen, sondern gerade auch aus ethi­schen Gründen für dringend erforderlich. Für mich ist diese Forschung nicht bloß ethisch erlaubt, was für sich genommen ja gewisse Vorbehalte impliziert. Ich halte die embryonale Stamm­zellforschung sogar für ethisch geboten. Schnell wird man in der Diskussion um Stammzellforschung und Gentechnik mit der rhetorischen Frage konfrontiert: Darf der Mensch alles was er kann? Die Frage ist schnell beantwortet: Natürlich nicht; ein Anything goes darf es nicht geben. Interes­santer ist für mich in diesem Zusammenhang allerdings die Frage, ob der Mensch etwas unterlassen darf, was er abwenden kann. Mit dem Ver­hältnis von aktivem Tun und Unterlassen bewegen wir uns auf einem Terrain, das Juristen aus der Hand­lungslehre ja bestens bekannt ist. Ich halte es für unverantwortlich, schwer kranken Menschen die erforderliche Hilfe oder auch nur die Chance einer Hilfe vorzuenthal­ten, wenn über die Mittel zur Abwendung von schwerem menschlichen Leid und zur Abwendung von krankheitsbedingtem Tod verfügt wird. Dort, wo der Staat die allei­nige Verantwortung für die rechtliche Regelung medizinisch relevanter Forschungs­vorhaben trägt, kommt dem Gesetzgeber daher so etwas wie eine Garantenstellung für das Leben künfti­ger Generationen kranker Menschen zu. Wird er dieser Verant­wortung nicht gerecht und verbietet er diese Hilfe gar, versün­digt er sich am Men­schen. Der uns moralisch und auch durch unsere Verfassung aufgegebene Lebensschutz hat also immer zwei Seiten: Das Verbot, in menschliches Leben ohne hinrei­chende Rechtfertigung einzugreifen. Und das Gebot, hilfebedürftigen Menschen nicht sehenden Auges ihrem Schicksal zu überlassen. Derjenige, für den nur das Eingriffs­verbot gilt, der kennt nur eine Ethik der Gesunden.

Natürlich bin ich mir darüber im Klaren, dass die Wahrnehmung unserer Verantwor­tung gegenüber schwer kranken Mensch durch die Zulassung der embryonalen Stammzellforschung ih­rerseits eine schwierige Abwägung erfordert. Diese Abwägung ist deshalb so schwierig, weil auf beiden Seiten das hohe Gut menschlichen Lebens steht. Allerdings kommt man um eine solche Abwägung auch nicht herum. Wer sich ihr verschließt und der Stammzellforschung ein abwägungsloses Nein entge­genruft, muss sich fragen lassen, ob die Konsequenzen seiner Moral die eigene moralische Intention, menschliches Leben zu bewahren, nicht ad absurdum führen. Mit dem Stammzellge­setz, das den Import embryonaler Stammzellen unter strengen Voraus­setzungen nun auf eine einfachgesetzliche Grundlage stellt, ist man den abzuwä­genden Gütern im Ansatz gerecht geworden. Erlaubt ist nur ein Import solcher Stamm­zellen, die aus sogenannten überzähligen befruchteten Eizellen gewonnen wurden und deren Gewinnung durch den Verfügungsberech­tigten im Sinne des Rechts des Herkunftslandes zugestimmt wurde. Darüber hinaus muss es sich um ein wissen­schaftlich hochrangiges Vorhaben handeln, dessen Qualität sowohl unter medizini­schen wie auch unter ethischen Gesichtspunkten einer strengen Vorabkontrolle un­terliegt. Dabei haben wir uns mit guten Gründen von der Überzeugung leiten lassen, dass der gesamte Prozess menschlichen Lebens unter besonderer staatlicher Obhut steht, im Rahmen einer Abwägung zwischen dem Lebensrecht künftiger Generatio­nen kranker Menschen und der Forschungsfreiheit einerseits und dem Schutz der ext­rakorporal befruchteten Eizelle außerhalb des Mutterleibs ande­rerseits, erstere höher zu gewichten sind. Weshalb war diese Entscheidung richtig?

Zunächst handelt es sich bei den betroffenen Eizellen aus­schließlich um solche be­fruchteten Eizellen, hinsichtlich derer bereits eine Entscheidung gegen ihre weitere Fortentwicklung getroffen wurde. Sie werden in einem biologisch abgeschalte­ten Zu­stand in Tiefkühlbehältern der Reproduktionsmedizin gelagert und sind damit bereits dem sicheren Verfall preisgege­ben noch bevor eine Entscheidung über die Gewin­nung von Stammzellen fällt. Hätten wir diese faktisch toten Eizellen wirk­lich höher gewichten sollen als das Lebensrecht künftiger Ge­nerationen schwer kranker Men­schen? Ferner galt es zu be­denken, dass diese Eizellen – ob kryokonserviert oder nicht - außerhalb des Mutterleibs aus biologischen Gründen prinzipiell keine Chance haben, sich über ein bestimmtes Stadium hinaus weiter fortzuentwickeln, da sie hierfür unabdingbar auf die Mit­wirkung des mütterlichen Organismus‘ angewiesen sind. Erst ab dem Zeitpunkt der Implantation bzw. Nidation beginnt ein Prozess, der unter normalen Umständen kontinuierlich auf die Entwicklung einer Person hinaus­läuft. Bis zu diesem Zeitpunkt existiert noch nicht einmal in Bezug auf die genetische Aus­stattung der befruchteten Eizelle ein individuelles, d.h. unteilba­res menschliches Wesen. Im Gegenteil: Denn bis zu diesem Zeitpunkt steht noch nicht fest, ob sich die Eizelle zu einem ein­zelnen Menschen oder aber zu Mehrlingen oder sogar über­haupt nicht weiter fortentwickeln wird. Wenn die Entwicklung einer befruchteten Eizelle aber noch derart rudimentär ist, dass sie weder Nervenzellen enthält noch auf einen indi­vidualisierba­ren Menschen hinausläuft, habe ich jedenfalls größte Probleme, eine befruchtete Eizelle außerhalb des Mutterleibs allein unter Verweis auf ihre biologi­sche Ausstattung zu einem menschli­chen Individuum wie du und ich zu deklarieren.

Diese Überlegungen führen uns schließlich zum anthropologi­schen – und vielleicht entscheidenden - Kern des Problems, nämlich der Frage nach unserem Bild vom Menschen. Nun kann man sicher trefflich darüber streiten, ob man sich über­haupt auf eine ontologische Bestimmung des Menschen, also auf die Suche nach demjenigen einlassen sollte, was den Men­schen an sich ausmacht. Ich bin mir darüber im Klaren, dass die Frage nach den entscheidenden Wesensmerkmalen des Menschen mit all den Schwierigkeiten behaftet ist, die eine von abgreifbaren Eigenschaften ausge­hende und damit ontologi­sche Fragestellung grundsätzlich aufweist. Ab welchem Ent­wicklungsstadium der menschlichen Physis kann man von ei­nem Menschen sprechen? Gehört zum menschlichen Wesen die Fähigkeit des Denken und Han­delns? Oder reicht ein wie immer geartetes Empfinden von Gefühlen, von Schmerz, Glück oder Freude, aus? Die Liste derartiger Fragen ließe sich zwanglos erweitern und provoziert automatisch die Frage nach der Beliebigkeit und Rechtfertigung der gewählten Kriterien. Wenn ich das Wagnis dennoch eingehe, so ist dies einer Plau­si­bilitätsüberprüfung von Argumenten geschuldet, der man sich bei der Beantwortung schwieriger Fragen nicht so ohne weite­res entziehen kann, zumal wenn die Philosophietradition für die hier einschlägige Frage ein mittlerweile reichhaltiges Argumen­ta­tionsspektrum liefert. Die Frage lautet demnach: Zeichnet sich der Mensch allein durch seine Gene aus?

Ich bin überzeugt: Nein. Einen solchen biologistischen Redukti­onismus halte ich für grundle­gend falsch! Der Mensch ist mehr als die Summe seiner Gene. Würden wir uns ei­nem solchen Menschenbild verschreiben, müssten wir ja konsequenterweise jede einzelne Körperzelle umfassend schützen, da nahezu jede Körperzelle das gesam­te Erbgut beinhaltet. Auch unabhängig davon wäre eine auf die geneti­sche Ausstattung rekurrierende Anthropologie nicht nur mit wesentlichen Einsichten der Philo­sophie und auch der Theologie, sondern auch mit unserem all­täglichen Bild vom Menschen unvereinbar – ein Menschenbild, das maßgeblich durch die Aufklä­rung und insbesondere die christliche und jüdische Religion beeinflusst ist. Der Mensch, wie er uns begegnet, gleichgültig ob jung oder alt, ob gesund oder behin­dert, ist immer ein handelndes und mit der Gabe des Erlebens beschenktes Wesen. Er ist ein in soziale Zusammen­hänge gestelltes und in seinem Denken und Fühlen entschei­dend durch seine Umwelt geprägtes Wesen. Er ist ein Wesen, das sich im Unterschied zum Tier von den Determinierungen der Natur lösen und sein Schicksal in die eigene Hand nehmen kann. Dazu zählen gerade auch die Gabe des For­schens und Erkennens und die Möglichkeit, die eigene Erkenntnis in den Dienst am Menschen zu stellen. In jedem Fall ist der Mensch ein mit der Fähigkeit zu einer ei­genen, individuellen Geschichte ausgestattetes Wesen. Darauf haben führende Theologen im Zusammenhang mit der Stammzelldiskussion zurecht hinge­wiesen. Ich bin froh, dass gerade aus dem Bereich der Theolo­gie dieser wichtige Einwand gegen den gerade aus den Kirchen vernehmbaren biologischen Determinismus vorgebracht wurde.

Ich halte die jetzt gefundene Regelung mit Blick auf den Schutz der extrakorporal befruchteten Eizelle im Übrigen auch unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten für unangreifbar. Dies gilt unabhängig davon, ob man in der Verpflichtung des Staa­tes zum Schutz der Menschenwürde gemäß Artikel 1 Absatz 1 Satz 2 des Grundge­setzes in erster Linie ein auf den Geltungsbe­reich des Grundgesetzes beschränktes subjektives Abwehr­recht oder ein objektives Prinzip unserer Rechtsordnung er­blickt, das auch bei der innerstaatlichen Regelung hinsichtlich eines im Ausland stattfinden­den Handelns – nämlich der Ge­winnung embryonaler Stammzellen – zu beachten ist. Darüber, was den Menschen zum Menschen macht, schweigt sich unser Grundge­setz aus. Ich bin aber sicher, dass die Väter unserer Verfassung keine Chromoso­mensätze vor Augen hatten, als sie dem Menschen die Handlungs-, Meinungs- und Religionsfrei­heit garantierten. Auch aus der einschlägigen Rechtsprechung des Bun­desverfassungsgerichts lässt sich meines Erachtens kein umfassender Schutz der befruchteten Eizelle außerhalb des Mutterleibs herleiten. So hat das Verfassungsge­richt ja ex­plizit keine Aussage darüber getroffen, ob und inwieweit eine extrakorporal befruchtete Eizelle vor ihrer Implantation den Schutz unserer Rechtsordnung genießt. Es hatte im Zusam­menhang mit dem Schwangerschaftsabbruch lediglich darüber zu entscheiden gehabt, ob „vom Abschluss der Einnistung des befruchteten Eies in der Gebärmutter [...] bis zum Beginn der Geburt“ menschliches Leben durch Artikel 1 Absatz 1 und Arti­kel 2 Absatz 2 des Grundgesetzes geschützt wird. Dabei hat es dem menschlichen Entwicklungsprozess noch nicht einmal in­nerhalb dieses Zeit­raums einen absoluten Schutz eingeräumt, sondern ihn im Ergebnis für bestimmte Fälle hinter die kollidie­renden Grundrechte der Mutter aus den Artikeln 1, 2 und 6 des Grundgesetzes zurücktreten lassen. Aus den Vorgaben des Bundesverfassungsge­richts hat der Gesetzgeber dann mit § 218 a StGB den Schluss gezogen, dass eine Schwangerschaft in den Fällen einer Not- und Konfliktlage für die Schwangere unter engen Voraussetzungen abgebrochen werden kann. Hätten wir die Forschung an embryonalen Stammzellen mit dem Argument gänzlich verboten, dass eine befruch­tete Eizelle bereits vor ihrer Implantation bzw. Nidation einen absoluten Schutz ge­nießt, hätten wir uns im Übrigen ganz erhebliche Wertungswidersprüche in Bezug auf die Verwendung nidati­onshemmender Mittel eingehan­delt. Deren Verwendung wird aufgrund von § 218 Absatz Satz 2 StGB ja von vorn­herein nicht als ein Schwangerschaftsabbruch definiert und ist somit explizit erlaubt, obgleich sie zur Zerstörung einer befruchteten Eizelle führt. Und das in großen Zahlen. Überhaupt finde ich es irritie­rend, wie selbstverständlich der Begriff der Menschen­würde he­rangezogen wird, wenn es um eine mikroskopisch kleine befruchtete Ei­zelle im Reagenzglas geht, während über die jähr­lich etwa 200.000 Schwanger­schaftsabbrüche praktisch kein Wort verloren wird. Ich möchte hier nicht die gelten­den Regeln zum Schwangerschaftsabbruch infrage stellen. Die Tatsache allerdings, dass ei­nerseits ein mittlerweile großer Konsens dar­über herrscht, dass konfliktauslösende oder medizi­nisch indi­zierte Schwangerschaftsabbrüche, bei denen es immerhin um empfinden­des menschliches Leben geht, durch unsere Rechts­ordnung zumindest ermöglicht werden dürfen, andererseits eine von hohen ethischen Zielsetzungen getragene For­schung misstrauisch beargwöhnt wird, scheint für mich ein weiteres In­diz dafür zu sein, dass bei der Ablehnung der embryonalen Stammzellforschung häufig sach­fremde Ängste und eine aus gänzlich anderen Motiven gespeiste Moral eine Rolle spielen. Diese Moral wird so übermächtig, dass sie mit Blick auf die verfassungsge­richtliche Feststellung, dass es sich ab dem Zeit­punkt der abgeschlossenen Verschmelzung von Ei- und Sa­menzelle um menschliches und sich als menschliches Leben fortentwickelndes Leben handelt, auf dessen uneingeschränk­ten Schutz schließt. Abgesehen davon, dass eine solche Argu­mentation weder den verfassungsrechtlichen Stellenwert der Forschungsfreiheit noch das Leben und die körperliche Unver­sehrtheit künftiger Ge­nerationen berücksichtigt, liefe ein solcher Schluss praktisch auf eine Verpflichtung der Eizellspenderin hinaus, ihre extrakorporal befruchtete Eizelle aufzunehmen. Denn außerhalb des Mutterleibes hat die befruchtete Eizelle ja keine Lebenschance; und von einem uneingeschränkten Schutz kann im Fall einer Lagerung bei minus 170 Grad, die alle biologischen Funktionen blockiert, wohl kaum die Rede sein. Dass sich ein solches Implantationsgebot aus unserer Verfassung ableiten lässt, entzieht sich jedoch schlechterdings meinem Vorstellungsvermögen. Im Übrigen würde man, wenn man von der biologisch unbezweifelbaren Tatsache, dass mit der Verschmel­zung von Ei- und Samenzelle der menschliche Lebensprozess in Gang gesetzt wird, bereits auf den normati­ven Schutz schließt, meines Erachtens einen naturalistischen Fehlschluss begehen, dessen logische Problematik uns ja seit David Hume bekannt ist.

Diese prinzipiellen Probleme im Zusammenhang mit dem nor­mativen Schutz der be­fruchteten Eizelle außerhalb des Mutter­leibes wurden mit der Verabschiedung des Stammzellgesetzes keineswegs ad acta gelegt. Für den Fall, dass die Präimplanta­ti­onsdiagnostik künftig explizit geregelt würde, dürfte die Frage nach dem Schutz der befruchteten Eizelle ganz sicher wieder im Zentrum der Auseinandersetzung stehen – wenn auch unter leicht verändertem Vorzeichen.

Trotz vieler Chancen, die das Stammzellgesetz einer verant­wortlichen Wissenschaft nunmehr eröffnet, möchte ich hinter dieses Gesetz in seiner jetzigen Form dennoch einige Frage­zeichen setzen. Sie betreffen sowohl grundsätzliche wie auch for­schungspraktische Erwägungen. Zunächst halte ich aus prin­zipiellen wissenschafts- und forschungspolitischen Gründen, die ich bereits dargelegt habe, die Rechtsfigur des Verbots mit Erlaubnisvorbehalt, durch die der Stammzellimport grundsätzlich verboten wird, für äußerst fragwürdig. Die Botschaft, die damit ausgesendet wird, lautet nämlich, dass nicht nur das wissen­schaftliche Engagement in der vergleichen­den Stammzellfor­schung als einem der innovativsten medizinischen Forschungs­be­reiche, sondern sogar eine Forschung als sozial unerwünscht betrachtet wird, deren Ziel die Überwindung bislang unüber­windbarer Therapieschranken ist und damit von einem zutiefst humanen Anliegen getragen ist. Hier wäre ein Weniger an Re­striktion ein Mehr für das in unserem Land herrschende For­schungsklima gewesen.

Für weitaus schwerwiegender erachte ich jedoch die jetzt ge­fundene Stichtagsrege­lung. Ich befürchte, sie könnte dazu füh­ren, dass die eigentliche gesetzgeberische Intention, in eine vergleichende Forschung mit adulten und embryonalen Stamm­zel­len einzusteigen, ad absurdum geführt werden könnte. Nie­mand weiß, ob die welt­weit schätzungsweise 70 bis 80 embry­onalen Stammzelllinien, von denen uns auch nur ein Teil zur Verfügung steht, ausreichend stabil und zugleich rein genug sind, um mit ihnen erfolg­reich zu arbeiten. Sollte dies nicht der Fall sein, müssten wir das Gesetz ändern oder uns endgültig aus der Stammzellforschung ausklinken. Nach den Erfahrungen mit der zurückliegenden, sehr mühsamen Diskussion sehe ich für eine etwaige Änderung der Stichtagsregelung aber praktisch keine Chance. Die nun eingetretene Unsicher­heit hätten wir uns ersparen können, wenn wir uns auf einen nacheilenden Stich­tag verständigt hätten, der sich am Zeitpunkt des jeweiligen Antrags auf Zulassung des Imports orientiert. Noch mehr ge­wonnen hätten wir freilich, hätten wir uns nicht die Beschrän­kung auf den bloßen Import auferlegt, sondern auch die Gewin­nung emb­ryonaler Stammzellen in Deutschland erlaubt. Dies wäre aus forschungspolitischen wie –praktischen Gründen sinnvoll und im Hinblick auf die mit die mit dem Stamm­zellge­setz bereits getroffene Grundsatzentscheidung zugunsten einer Forschung mit embryonalen Stammzellen nur konsequent ge­wesen. Mit der jetzigen Regelung trei­ben wir die deutsche Wis­senschaft in die Abhängigkeit von ausländischen Einrich­tungen. Wir machen sie abhängig vom Umfang und der Qualität des weltweit zur Verfügung stehenden Angebots wie auch von be­stehenden Verwertungsrechten an den infrage kommenden Stammzelllinien. Vor allem aber ist nicht wirklich nachzuvollzie­hen, weshalb man in Deutschland zwar an den Früchten einer im Ausland vorgenommenen Laborarbeit partizipieren darf, ei­nem diese Laborarbeit selbst in Deutschland aber verboten ist. Bei allem Verständnis für einen möglichst behutsamen Umgang mit der befruchteten menschlichen Eizelle: Diese Form von Doppelmoral steht Deutschland nicht gut zu Gesicht und dis­kreditiert unausgesprochen die Stammzellforschung etwa in den USA, in Großbritannien und Israel, in Ländern, die sich al­lesamt denselben Grundwerten des Zusammenlebens ver­pflichtet sehen wie wir.

Für besonders unglücklich halte ich schließlich die Regelungen zur Strafbarkeit der Beteiligung an der Gewinnung neuer Stammzelllinien im Ausland. Schon jetzt sind deutsche Wissen­schaftler tief verunsichert, was sie noch dürfen und mit welcher Handlung sie sich bereits strafbar machen. Dies betrifft die ein­schlägigen Strafvorschriften des Embryonenschutzgesetzes, die im Zusammenhang mit den Strafvorschriften des Stamm­zellgesetzes und dem § 9 Absatz 2 Satz 2 des Strafgesetzbu­ches zu sehen sind. So macht sich nach § 2 Absatz 1 des Emb­ryonenschutzgesetzes in Verbindung mit § 9 Absatz 2 Satz 2 des Strafgesetzbuches strafbar, wer sich von Deutschland aus an der Gewinnung von embryonalen Stammzellen im Ausland beteiligt, auch wenn die Gewinnung nach dem einschlägigen Recht im Ausland selbst nicht strafbar ist. Demgegenüber sah der Entwurf des Stammzellgesetzes ursprünglich vor, dass sich nicht strafbar macht, wer sich von Deutschland aus an im Aus­land durchgeführten Forschungsarbeiten mit dort bereits beste­henden Stammzellen betei­ligt, die nach den Vorschriften des Stammzellgesetzes nicht eingeführt und verwen­det werden dürfen. Dies sollte durch einen zusätzlichen Absatz 3 in § 13 des Stammzellgesetzes sichergestellt werden. Diese meines Erachtens vernünftige Regelung hätte nämlich die Anwendbar­keit des § 9 Absatz 2 Satz 2 des Strafgesetzbuches ausge­schlossen. Sinn und Zweck dieses Ausschlusses war, die internationale Zusammenarbeit bei der Forschung mit embryonalen Stammzellen nicht über Gebühr zu gefährden. Leider wurde dieser wichtige Passus im letzten Moment wieder gestrichen. Das Argument dafür lautete, dass jede denkbare Forschungs­beteiligung an embryonalen Stammzellen, die nach dem 1. Ja­nuar 2002 etabliert werden, unbedingt verhindert werden müsse. Der Preis hierfür ist hoch. Wir behindern unsere For­scher und verlieren dabei jede Sensibilität für die international vernetzte Forschungspraxis.

Viel Licht, was die grundsätzliche Entscheidung für einen Stammzellimport anbe­langt, und Schatten bei der konkreten Umsetzung – so lautet mein Resümee. Ich hoffe, dass wir For­schungspolitik in Deutschland künftig mutiger und mit mehr Re­ali­tätssinn betreiben, vor allem dann, wenn es um eine innova­tive und ethisch wertvolle Forschung geht. Vor allem wünsche ich mir, dass wir uns ein richtiges Bild von der Wissenschaft machen. Diesen Wunsch beziehe ich ganz bewusst nicht aus­schließ­lich auf die Naturwissenschaften, sondern in gleicher Weise auf die Geistes- und Sozialwissenschaften. Wissenschaft produziert keine endgültigen Wahrheiten. Erst recht dürfen wir von der Wissenschaft nicht verlangen, dass sie uns Beweise für die Richtigkeit einer erst noch zu beweisenden These liefert. Deshalb ist es töricht, von der Stammzellforschung den Beweis zu fordern, dass die Forschung mit embryona­len Stammzellen entsprechende Therapieerfolge tatsächlich garantiert. Wissen­schaft ist das ständige Hinterfragen bereits erlangter For­schungsergebnisse. Wenn wir die Chancen ergreifen wollen, die uns die Wissenschaft für unser Leben und Zusam­menleben bietet, dann sollten wir ihr die Freiheitsgrade zubilligen, die sie benötigt, um dem Ziel näher zu kommen.


Pressemeldungen

26. Januar 2012, 09:39 Uhr

Hintze fordert Wuppertaler Jugendliche zur Teilnahme am Wettbewerb „DenkT@g“ auf

Anlässlich des Gedenktages für die Opfer des Nationalsozialismus am 27. Januar fordert der Parlamentarische Staatssekretär Peter Hintze (CDU) junge Menschen in Wuppertal auf, sich an dem Jugendwettbewerb „DenkT@g“ zu beteiligen. Der von der Konrad-Adenauer-Stiftung ausgeschriebene Wettbewerb steht unter dem aktuellen Motto „Gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus“.

Gefragt ist die Gestaltung von Internetseiten oder Videos, mit denen den Opfern der NS-Diktatur gedacht oder sich mit Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus heute auseinandergesetzt wird. Teilnehmen können Jugendliche zwischen 16 und 22 Jahren oder Schulklassen. Einsendeschluss ist der 31.10.2012. Die Preisverleihung findet am 27. Januar 2013 in Berlin statt. Nähere Informationen im Internet unter www.denktag.de

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20. Dezember 2011, 11:49 Uhr

Workshop für junge Journalisten

Der Wuppertaler Bundestagsabgeordnete und Parlamentarische Staatssekretär   Peter Hintze gibt bekannt: Der Deutsche Bundestag lädt gemeinsam mit der Bundeszentrale für politische Bildung und der Jugendpresse Deutschland mittlerweile zum neunten Mal 30 junge Journalistinnen und Journalisten zu einem Workshop vom 25. bis 30. März 2012 nach Berlin ein. Bewerben können sich Jugendliche im Alter zwischen 16 und 20 Jahren.

 

Eine Woche lang werden die Jugendlichen hinter die Kulissen des parlamentarischen und medialen Geschehens in der Hauptstadt blicken. Sie hospitieren in Redaktionen, begleiten Hauptstadtkorrespondenten, diskutieren mit Abgeordneten aller Fraktionen, besuchen Plenarsitzungen im Deutschen Bundestag und erstellen eine eigene Veranstaltungszeitung.

 

„Auftrag Gesellschaft. Zwischen Ehre und Amt - Dein Dienst für die Demokratie?“ heißt der Titel der Veranstaltung in diesem Jahr. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden sich mit der Rolle des bürgerschaftlichen Engagement - sei es im Ehrenamt, Freiwilligen Sozialen Jahr, Freiwilligen Wehrdienst oder Bundesfreiwilligendienst - im gesamtdemokratischen Getriebe auseinandersetzen.

 

Bewerben können sich interessierte Jugendliche mit einem Artikel oder einem Video-/Audiobeitrag zu einem Thema, das auf der Homepage bundestag.jugendpresse.de näher erläutert ist. Bewerbungsschluss ist der 31. Januar 2012.

 

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15. November 2011, 09:45 Uhr

Bundesregierung fördert Nachbarschaftsheim Wuppertal

Die Bundesregierung wird das Mehrgenerationenhaus des Nachbarschaftsheims Wuppertal auch weiterhin fördern. Die Förderung erfolgt durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Rahmen des Programms zu Sicherung der Mehrgenerationenhäuser. Aus Mitteln des Bundes und des Europäischen Sozialfonds wurden bundesweit 450 Mehrgenerationhäuser für eine Förderung mit je 30.000 Euro ausgewählt. Dies teilt der Parlamentarische Staatssekretär Peter Hintze (CDU) mit.  [...] Mehr...

Termine

26. Januar 2012, 19:00 Uhr

Grußwort DLR-Neujahrsempfang, Berlin

02. Februar 2012, 15:30 Uhr

Besuch der Agentur für Arbeit Wuppertal

02. Februar 2012, 18:00 Uhr

Neujahrsempfang CDU Wuppertal