


Rede von Peter Hintze MdB in der Debatte des Deutschen Bundestages zum Import humaner embryonaler Stammzellen am 30.01.2002
Die zentrale Frage, die uns in diesen Stunden alle bewegt, lautet: Wie werden wir unserem Anspruch gerecht, die Würde des Menschen zu achten und zu bewahren. Viele Menschen haben die Sorge, dass der Einstieg in die Forschung mit embryonalen Stammzellen diesem hohen Anspruch nicht gerecht wird. Ohne Frage ist die Würde des menschlichen Lebens die größte ethische, rechtliche und kulturelle Errungenschaft unserer Zivilisation, an der sich unser Handeln zu messen hat. Dies gilt gerade hier in Deutschland.
Gerade weil das menschliche Leben einen so hohen Stellenwert genießt, müssen wir uns jedes ungerechtfertigten Eingriffs in dieses Gut enthalten. Darauf haben nicht zuletzt die Kirchen hingewiesen. Die Ehrfurcht vor dem Leben gebietet uns aber auch, die Unterlassensfrage zu stellen. Die Würde und das Leben des Menschen können wir nicht nur durch unser aktives Tun verletzen. Wir können sie auch dadurch verletzen, dass wir großes Leiden und den Tod sehenden Auges hinnehmen, obgleich uns die Mittel zur Bewahrung des Lebens zur Verfügung stehen. Unser Ja zum Leben schließt ein Ja zur Heilung unseres Gegenübers mit ein.
Ich halte es für medizinisch und ethisch geboten, uns an der zentralen Basisinnovation des 21. Jahrhunderts zu beteiligen und sie nicht abwägungslos zu verbieten. Wer dem Stammzellenimport ein hartes Nein entgegen ruft, für den gibt es nur eine Ethik der Gesunden. Wer sich jetzt auf einen umfassenden Schutz von tiefgefrorenen befruchteten Eizellen beruft, von Eizellen, die bereits biologisch abgeschaltet und dem Verfall preisgegeben sind, der muss wissen, dass er zwangsläufig auf Kosten möglicher Heilungschancen für unheilbar Kranke stimmt. Der müsste überdies das Strafgesetzbuch ändern und konsequenterweise die Verwendung der Spirale und anderer nidationshemmender Mittel verbieten. Im Übrigen verstoßen Importverbote, wie sie sich in den zwei anderen Anträgen finden, klar gegen geltendes EU-Recht, das Vorrang vor einem nationalen Alleingang in Deutschland hat.
Wir haben hier in verantwortungsvoller Weise abzuwägen zwischen dem Schutz von 0,1 Millimeter Biologie in der Petrischale und dem Recht auf Leben und Gesundheit künftiger Generationen. Diese Abwägung berührt nicht nur verfassungsrechtliche Probleme. Als Gesetzgeber sollten wir schon zur Kenntnis zu nehmen, dass auch das Bundesverfassungsgericht keine Aussage darüber getroffen hat, ob und in welchem Umfang eine befruchtete Eizelle rechtlichen Schutz genießt. Vor allem warne ich davor, aus dem Gebot, die Menschenwürde zu achten, einen umfassenden Schutz künstlich befruchteter Eizellen im Tiefkühlbehälter der Reproduktionsmedizin zu schließen. Eine solche Argumentation verkennt meines Erachtens die verfassungsrechtliche Systematik von Artikel 1 und Artikel 2 des Grundgesetzes.
Wir haben vor allem eine ethische Abwägung zu treffen. Diese Abwägung konfrontiert uns unweigerlich mit unserem Bild vom Menschen und fordert uns eine Entscheidung darüber ab, wie wir mit menschlichem Leben umgehen wollen. Wir haben uns diese Entscheidung schwer gemacht – gerade weil wir unserer Verantwortung gegenüber dem von Krankheit und Tod bedrohten Leben nicht ausweichen können. Dabei gilt für uns die Maxime, dass menschliches Leben von Beginn an einen besonders behutsamen Umgang erfordert. Ebenso steht für uns fest, dass der Prozess menschlichen Lebens mit der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle beginnt. Aus dieser biologischen Tatsache kann aber nicht unmittelbar auf einen umfassenden Schutz extrakorporal befruchteter Eizellen geschlossen werden, die sich außerhalb des Mutterleibes nicht fortentwickeln können - erst recht dann nicht, wenn dies um den Preis geschieht, von Krankheit bedrohten Menschen die erforderliche Solidarität zu verweigern.
Der Mensch ist für mich mehr als die Summe seiner Gene. Jenseits seiner biologischen Disposition kennzeichnet den Menschen auch seine Fähigkeit zu einer eigenen Geschichte, worauf neun Hochschullehrer der Theologie unsere Kirchen zurecht hingewiesen haben. Was den Menschen ausmacht, ist seine jedenfalls potentielle Fähigkeit zur Wahrnehmung und zum Gefühl und zur Reflexion auf sich und seine Umwelt - kurz: die Fähigkeit, sich von den Naturzwängen zu befreien und eigenverantwortlich zu handeln. Zu diesen Fähigkeiten gehört auch die medizinische Forschung. Weshalb sollten wir verantwortungsvollen Eltern nicht die Möglichkeit geben, eine oder zwei befruchtete Eizellen für die Heilung schwerster Krankheiten zu spenden?
Die verantwortungsvolle Forschung hierzulande verdient unseren Rückhalt. An ihr sind weltweit führende Wissenschaftler beteiligt, die ihr Wissen in den Dienst des Menschen stellen wollen. Diese Forschung jetzt grundsätzlich zu verbieten, hieße, das Können und die ethische Grundhaltung dieser Wissenschaftler unter Generalverdacht zu stellen. Ein Verbot wäre das unmissverständliche Signal an diese Wissenschaftler, Deutschland zu verlassen. Was aber wäre, wenn die Grundlagenforschung, die wir ihnen in Deutschland nicht ermöglichen, in einigen Jahren tatsächlich zu Therapieerfolgen führen würde? Wären wir dann – in logischer Konsequenz - auch bereit, diese Erfolge den kranken Menschen hierzulande zu verweigern? Ich bin mir nicht sicher, ob das ruhige Gewissen, das sich einige von einem grundsätzlichen Import- und Forschungsverbot versprechen, dann noch anhalten würde!
Den Möglichkeiten unserer Forschung sollten wir den nötigen Respekt zollen. Es geht mir nicht nur darum, ein Ausbluten des Forschungsstandorts Deutschland zu verhindern. Es geht mir vor allem um den Respekt vor der Würde des Menschen –vor der Würde, die sich in seiner ihm anvertrauten Möglichkeit des Forschens und Heilens Ausdruck findet!
Anlässlich des Gedenktages für die Opfer des Nationalsozialismus am 27. Januar fordert der Parlamentarische Staatssekretär Peter Hintze (CDU) junge Menschen in Wuppertal auf, sich an dem Jugendwettbewerb „DenkT@g“ zu beteiligen. Der von der Konrad-Adenauer-Stiftung ausgeschriebene Wettbewerb steht unter dem aktuellen Motto „Gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus“.
Gefragt ist die Gestaltung von Internetseiten oder Videos, mit denen den Opfern der NS-Diktatur gedacht oder sich mit Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus heute auseinandergesetzt wird. Teilnehmen können Jugendliche zwischen 16 und 22 Jahren oder Schulklassen. Einsendeschluss ist der 31.10.2012. Die Preisverleihung findet am 27. Januar 2013 in Berlin statt. Nähere Informationen im Internet unter www.denktag.de
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Der Wuppertaler Bundestagsabgeordnete und Parlamentarische Staatssekretär Peter Hintze gibt bekannt: Der Deutsche Bundestag lädt gemeinsam mit der Bundeszentrale für politische Bildung und der Jugendpresse Deutschland mittlerweile zum neunten Mal 30 junge Journalistinnen und Journalisten zu einem Workshop vom 25. bis 30. März 2012 nach Berlin ein. Bewerben können sich Jugendliche im Alter zwischen 16 und 20 Jahren.
Eine Woche lang werden die Jugendlichen hinter die Kulissen des parlamentarischen und medialen Geschehens in der Hauptstadt blicken. Sie hospitieren in Redaktionen, begleiten Hauptstadtkorrespondenten, diskutieren mit Abgeordneten aller Fraktionen, besuchen Plenarsitzungen im Deutschen Bundestag und erstellen eine eigene Veranstaltungszeitung.
„Auftrag Gesellschaft. Zwischen Ehre und Amt - Dein Dienst für die Demokratie?“ heißt der Titel der Veranstaltung in diesem Jahr. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden sich mit der Rolle des bürgerschaftlichen Engagement - sei es im Ehrenamt, Freiwilligen Sozialen Jahr, Freiwilligen Wehrdienst oder Bundesfreiwilligendienst - im gesamtdemokratischen Getriebe auseinandersetzen.
Bewerben können sich interessierte Jugendliche mit einem Artikel oder einem Video-/Audiobeitrag zu einem Thema, das auf der Homepage bundestag.jugendpresse.de näher erläutert ist. Bewerbungsschluss ist der 31. Januar 2012.
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Die Bundesregierung wird das Mehrgenerationenhaus des Nachbarschaftsheims Wuppertal auch weiterhin fördern. Die Förderung erfolgt durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Rahmen des Programms zu Sicherung der Mehrgenerationenhäuser. Aus Mitteln des Bundes und des Europäischen Sozialfonds wurden bundesweit 450 Mehrgenerationhäuser für eine Förderung mit je 30.000 Euro ausgewählt. Dies teilt der Parlamentarische Staatssekretär Peter Hintze (CDU) mit. [...] Mehr...